Rente mit 60 - Wie früh muß Kollegin den Arbeitgeber informieren?
Zu Erst einmal "Danke" für die bisher bekommenen Info`s. Bin da echt gut weiter gekommen. Zum Thema Rente. Eine Kollegin will mit 60 in Rente gehen. Vom Jahrgang her ist das alles klar. Wie früh muß sie den Arbeitgeber informieren? Die Frage konnte ihr von der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Gibt es da Fristen, oder reicht es, wenn ihr Antrag bei der Dt. Rentenversicherung durch ist.
Community-Antworten (4)
05.02.2009 um 13:52 Uhr
bruno, theoretisch reicht es, wenn der Antrag durch ist, praktisch wäre es netter und für den Betrieb besser verkraftbar, wenn sie die Antragsstellung mitteilt.
05.02.2009 um 14:01 Uhr
Danke Lotte, aber nur mitteilen. Denn wenn sie in Rente geht, wird doch ein Aufhebungsvertrag gemacht. Der darf aber nicht unterschrieben werden. Erst wenn der Antrag bei der Dt. Rentenversicherung durch ist. Sie kann ja nicht wissen zu wann der Antrag durch geht. Ist das richtig so?
05.02.2009 um 14:13 Uhr
bruno, genau so. ;-)
05.02.2009 um 17:58 Uhr
"Eine Kollegin will mit 60 in Rente gehen. Vom Jahrgang her ist das alles klar. "
Der Jahrgang allein wird in diesem Fall ganz sicher nicht reichen, um eine Regelaltersrente beziehen zu können.
"Gibt es da Fristen, ..."
Ja, Kündigungsfristen! Die sind einzuhalten und ich glaube kaum, dass der Arbeitsvertrag ein Ausscheiden mit 60 Jahren vorsieht. Ansonsten kann sie sich natürlich jederzeit mit dem AG auf einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag einigen.
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