Erstellt am 28.07.2006 um 15:42 Uhr von paula
wenn ihr eingreifen wollt hast du den weg doch schon beschrieben. er stimmt der kündigung nicht zu! mehr könnt ihr kaum für den kollegen tun. wenn die vorwürfe stimmen hat er sich die kündigung doch selber eingebrockt.
Erstellt am 28.07.2006 um 15:49 Uhr von betriebsratten
reden reden reden....
schlimmstenfalls droht die fristlose Kündigung...Grundsatzurteile gibt es
Viel Erfolg
Erstellt am 28.07.2006 um 16:10 Uhr von s.f.h.
Vorgesetzte beleidigen ... so oft an typischen Tagen krank feiern das es offenbar schon allen auffällt ...
Mit welcher Begründung wollt ihr eigentlich widersprechen?
"Der ausserordentlichen Kündigung von XXX widersprechen wir, weil er mit der Behauptung das sie ein Ars...... sind doch prinzipiell richtig liegt."
Wie soll das gehen?
Erstellt am 28.07.2006 um 23:36 Uhr von Heini
Wie wurde der Vorgesetzte beleidigt.
In welcher Branche seit ihr tätig.
Erstellt am 29.07.2006 um 00:16 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Ehrenkodex BRM-Kündigung!
Sage einmal...muss denn Das Gremium einer BRM-Kündigung widersprechen nach § 103 BetrVG?
Erstellt am 29.07.2006 um 06:02 Uhr von Lotte
Heini,
frage mich gerade, ob mir Dein Breitag impliziert, dass es wömöglich Branchen gibt, in denen es nicht so schlimm ist, seinen Vorgesetzten zu beleidigen und welche Branchen das wohl sein könnten.....
Erstellt am 29.07.2006 um 20:12 Uhr von paula
solche branchen gibts tatsächlich lotte. es gibt ein urteil nachdem auf dem bau das berühmte A-Wort nicht unbedingt ausreicht für eine kündigung. laut gericht wäre die sprache dort nunmal robuster
Erstellt am 29.07.2006 um 23:23 Uhr von Heini
Lotte,
es gibt Branchen da herrscht eben ein rauerer Ton. Kann man sich als Verwöhnchen vielleicht nicht vorstellen, ist aber so. Was hinter einem Bankschalter oder bei einer Versicherung schon ausreicht um eine Kündigung auszusprechen, wird bei den harten Jungs vom Bau oder den Hafenarbeitern , usw. eben nicht so eng gesehen.
Erstellt am 30.07.2006 um 06:38 Uhr von Lotte
Heini,
dann kann das BR Mitglied vor Gericht ja äußern: Oh, tut mir leid, ich dachte ich wär`auf`n Bau ;-)
Erstellt am 30.07.2006 um 10:36 Uhr von Heini
Lotte,
sicherlich würde ein Unabhängiger über deinen Vorschlag lächeln.
Ich würde u.a. auf folgende Urteile hinweisen:
Aktenzeichen: 11 Sa 158/02 - Hessisches LAG-Urteil vom 20.3.2003
Arbeitsgericht Frankfurt, AZ: 9 Ca 11504/03
Urteil des LAG Köln vom 18.04.1997, 11 Sa 995/96
BAG, Urteil vom 6. November 2003, Aktenzeichen 2 AZR 177/02
Dem BR würde ich vorschlagen die Zustimmung zu verweigern.
Erstellt am 30.07.2006 um 14:41 Uhr von Lotte
Heini,
ich wollte Dich gar nicht in Frage stellen, aber schön, dass Du soviele Urteile rausgekramt hast. Zu der Beleidigung kommen hier noch die Fehlzeiten des BR hinzu, die ja etwas auffällig sind.
Ich denke, der BR vor Ort wird das BRM am besten einschätzen können und darauf sein Verhalten aufbauen. Ich weiß nicht ob man sich immer vor seine Kollegen stellen sollte, egal was die machen. ich plädiere nicht dafür.
Erstellt am 30.07.2006 um 20:23 Uhr von Heini
Lotte,
du schreibst das Verhältnis ist eisig, deshalb würde ich die Klärung dem Gericht überlassen.
Bei einem schlechten Klima zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetzten sind höhere Fehlzeiten kein Wunder, hier sollte der AG einschreiten. Könnte mir vorstellen, dass ein Gericht das auch so sehen könnte.
Erstellt am 30.07.2006 um 20:28 Uhr von Lotte
Heini,
Du hast mich wohl mit Helenchen verwechselt??? %-)
Erstellt am 01.08.2006 um 10:08 Uhr von wölfchen
Bei der beabsichtigten Kündigung soll es, wie ich das verstehe um die Beleidigung und nicht um die Fehlzeiten gehen. Deiner Auffassung "bekommt die Zustimmung natürlich nicht" würde ich voll zustimmen.
Aber nicht wegen einem "Ehrenkodex", sondern weil ich BR und nicht Untersuchungsrichter bin. Auch wenn es einen MA gibt, der die Beleidigung bestätigt, weiß ich immer noch nicht, ob der vielleicht dem anderen nur eins auswischen will. Das soll gefälligst ein Richter herausfiltern, der als Profi arbeitet und bezahlt wird.
Wenn der BR aber einer Kündigung zugestimmt hat, ist es für den Betreffenden fast aussichtslos, beim Arbeitsgericht noch was zu erreichen, denn der zuständige Richter sagt sich zu Recht, dass schon alles i.O. sein wird, da der BR die Verhältnisse vor Ort am besten kennt und wird kaum noch tiefgründig nachschürfen.
Erstellt am 01.08.2006 um 11:09 Uhr von Ramses II
"Wenn der BR aber einer Kündigung zugestimmt hat, ist es für den Betreffenden fast aussichtslos, beim Arbeitsgericht noch was zu erreichen, denn der zuständige Richter sagt sich zu Recht, dass schon alles i.O. sein wird, da der BR die Verhältnisse vor Ort am besten kennt und wird kaum noch tiefgründig nachschürfen."
Zuviel Barbara Salesch geguckt?
Erstellt am 01.08.2006 um 11:10 Uhr von Kölner
Ne, falsches Gericht! Da wäre eher die Kallwas angesagt.
Erstellt am 01.08.2006 um 11:24 Uhr von wölfchen
@Ramses II, Kölner,
weder Barbara Salesch, noch falsches Gericht, sondern selbst erlebte Realität
Erstellt am 01.08.2006 um 11:33 Uhr von Kölner
@wölfchen
Na dann.
Mein AG hat sich mitunter auch als Sieger einer Gerichtsentscheidung gefühlt, bei der er den Gekündigten weiterzubeschäftigen hatte.
Dabei habe ich wahrnehmen dürfen, dass er eigentlich hinsichtlich den tatsächlichen Geschehnissen nur konfabulierte.
Erstellt am 01.08.2006 um 11:34 Uhr von Ramses II
"selbst erlebte Realität" = "selektive Wahrnehmung"?
Erstellt am 01.08.2006 um 12:09 Uhr von wölfchen
@ Ramses II
von mir aus selektive Wahrnehmung. Ich bin ja auch kein Arbeitsrichter am BAG, nur ein kleiner popliger BR und verstehe diese Forum so, dass sich die Anfragen hier an die Erfahrungen der anderen BR richtet.
Es können auch nur Denkanstöße sein und der Fragesteller ist nicht zur Nachahmung verpflichtet.
Erstellt am 02.08.2006 um 23:24 Uhr von s.f.h.
@Kölner 39650
"Ehrenkodex BRM-Kündigung!"
Ehrenkodex -> Gefälligkeiten -> größere Gefälligkeiten -> Klüngel -> Gefälligkeiten von der anderen Seite -> ...
Ich gebe aber zu, das man sich den Fall viel genauer anschauen müsste um entscheiden zu können, wie schwerwiegend die Beleidigung zu werten ist. Das sollte an dieser Stelle wohl wirklich dem Arbeitsgericht überlassen werden, also nichts tun?
Wer kann schon von sich behaupten eine Beleidigung objektiv in eine Werteskala einordnen zu können?
Oder natürlich, der BR widerspricht. Laut Fitting wird beim AG wohl schon hingesehen, wie der BR reagiert hat. Ein Widerspruch ist da schon ein Pluspunkt für das BRM.
Die Frage, was denn nun in dem Widerspruch zur Begründung Desselben stehen sollte ist aber nach wie vor offen. >Wir widersprechen, weil wir finden, das XXX ein toller Typ ist< dürfte nicht reichen.
"Sage einmal...muss denn Das Gremium einer BRM-Kündigung widersprechen nach § 103 BetrVG?"
Das weißt du doch besser als ich. :~)
Erstellt am 02.08.2006 um 23:34 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Eben!
Nach § 103 Abs. 1 BetrVG widerspricht das Gremium der Kündigung eines BRM nicht...es muss zustimmen!
Erstellt am 02.08.2006 um 23:37 Uhr von Ramses II
"Nach § 103 Abs. 1 BetrVG widerspricht das Gremium der Kündigung eines BRM nicht...es muss zustimmen!"
Und wenn es das nicht tut?
Erstellt am 02.08.2006 um 23:44 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ist Dir bei Deinem Streifzug über die Plätze was "fad" geworden?
Dann muss der AG innerhalb der Zweiwochenfrist zum ArbG. marschieren und die Zustimmung ersetzen lassen.
Erstellt am 02.08.2006 um 23:47 Uhr von s.f.h.
@kölner
Ups. Gelesen und nicht begriffen, was da steht.
Erstellt am 02.08.2006 um 23:48 Uhr von Ramses II
Dann MUSS der BR ja doch nicht zustimmen?
Erstellt am 02.08.2006 um 23:54 Uhr von Kölner
@Ramses II
Aber es WIDERSPRICHT nicht, das Gremium.
Setze meine Antwort schlicht in den grösseren Zusammenhang dieses freds: 39615, dann 39650, 40523 und jetzt Du...
Erstellt am 02.08.2006 um 23:57 Uhr von Ramses II
Ach so: Das Gremium KANN widersprechen?
Erstellt am 02.08.2006 um 23:59 Uhr von Kölner
@Ramses II
Nein, es kann in diesem Fall (Kündigung eines BRM) nicht widersprechen.
Mach' ruhig weiter. Ich kann noch...
Erstellt am 03.08.2006 um 00:08 Uhr von Ramses II
Oder KANN das Gremium zustimmen?
Erstellt am 03.08.2006 um 00:12 Uhr von Kölner
@Ramses II
Das Gremium KANN zustimmen, es MUSS nicht zustimmen.
Es KANN nicht widersprechen.
Erstellt am 03.08.2006 um 00:26 Uhr von Kölner
Gute Nacht, Ramses II. Schlaf' gut.
Möge Dir der CSD, die überfälligen Eier und der 103er in Deinen Träumen begegnen.
Erstellt am 03.08.2006 um 10:13 Uhr von Ramses II
40524: "Nach § 103 Abs. 1 BetrVG widerspricht das Gremium der Kündigung eines BRM nicht...es muss zustimmen!"
10 Beiträge später:
"Das Gremium KANN zustimmen, es MUSS nicht zustimmen."
Scheint wirklich sehr elastisch zu sein, das Gewissen... :-)
Erstellt am 03.08.2006 um 12:24 Uhr von Kölner
@Ramses II
Eher schon ein Wahrheitstauscher - scheinbar anscheinend, nicht wahr?!