Erstellt am 11.08.2018 um 07:48 Uhr von kratzbürste
Irgendwo her wird der BR ja die Information haben und die Aussage des GF kann genauso falsch sein (was nicht ungewöhnlich ist).
Lieber erst einmal genau Informationen als jemanden der Lüge zu bezichtigen.
Erstellt am 11.08.2018 um 20:13 Uhr von alterMann
"Meiner Meinung nach ist so eine Aussage auch eine Störung des Betriebsfriedens."
Eine Beunruhigung ist noch keine Störung des Betriebsfriedens. Aber auch wenn Du Recht hast: Was machst Du jetzt mit Deiner Erkenntnis? Die Entfernung des "Täters" aus dem Betrieb fordern? Eine Gebührenordnung für Falschaussagen fordern?
Im Augenblick sehe ich nur, dass Du der Aussage des GF mehr traust als der Aussage eines BR. Damit kannst Du ja richtig liegen, aber sicher ist das nach Deiner Beschreibung jedenfalls nicht.
Erstellt am 12.08.2018 um 12:16 Uhr von BRHamburg
Niemand hat die Absicht eine..... Ich wäre hier auch etwas Vorsichtig wem ich glaube. Es wäre nicht der erste Arbeitgeber, der die Mitarbeiter im Ungewissen lässt. Vieleicht versucht er auch die Arbeitsplätze zuhalten, kann dies aber noch nicht absehen. Eine Störung des Betriebsfriedens ist das aber in meinen Augen nicht. Eher fehlendes Vertrauen und Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.