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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Falschaussage = Störung des Betriebsfriedens

D
Deguvater
Feb 2019 bearbeitet

Der BR "ab" schreibt in der Firmenzeitung über den Werksverbund "xyz", das die Werke "y" und "z" geschlossen werden. Die Firmenzeitung wird in allen dazugehörigen Werken verteilt. Der BR des Werksverbund "xyz" fragt auf Grund dessen beim GF nach und erhält von diesem die Mitteilung, dass dies absolut nicht der Wahrheit entspricht, da der Werksverbund "xyz" sehr gutre Zahlen schreibt.

Auf Grund der abgedruckten Aussage sind die MA der Werke "y" und "z" allerdings sehr beunruhigt und fragen nach, ob sie sich neue Jobs suchen sollen.

Meiner Meinung nach ist so eine Aussage auch eine Störung des Betriebsfriedens.

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Community-Antworten (4)

M
MaJoK

11.08.2018 um 03:05 Uhr

Nette Schilderung, die rechtliche Würdigung obliegt aber kaum diesem Forum das muss dann schon die GF tun. Tja der BR und der Redakteur der Firmenzeitung (?) sind da wohl ein wenig übers Ziel hinausgeschossen,vlt suchen die MA "abcdefghijklmnopqrst" sich einen neuen BR "ab".

Das ist keine Empfehlung und Ähnlichkeiten mit rechtlichen Personen oder Gesellschaften sind rein zufällig.

K
kratzbürste

11.08.2018 um 09:48 Uhr

Irgendwo her wird der BR ja die Information haben und die Aussage des GF kann genauso falsch sein (was nicht ungewöhnlich ist). Lieber erst einmal genau Informationen als jemanden der Lüge zu bezichtigen.

A
AlterMann

11.08.2018 um 22:13 Uhr

"Meiner Meinung nach ist so eine Aussage auch eine Störung des Betriebsfriedens." Eine Beunruhigung ist noch keine Störung des Betriebsfriedens. Aber auch wenn Du Recht hast: Was machst Du jetzt mit Deiner Erkenntnis? Die Entfernung des "Täters" aus dem Betrieb fordern? Eine Gebührenordnung für Falschaussagen fordern? Im Augenblick sehe ich nur, dass Du der Aussage des GF mehr traust als der Aussage eines BR. Damit kannst Du ja richtig liegen, aber sicher ist das nach Deiner Beschreibung jedenfalls nicht.

B
BRHamburg

12.08.2018 um 14:16 Uhr

Niemand hat die Absicht eine..... Ich wäre hier auch etwas Vorsichtig wem ich glaube. Es wäre nicht der erste Arbeitgeber, der die Mitarbeiter im Ungewissen lässt. Vieleicht versucht er auch die Arbeitsplätze zuhalten, kann dies aber noch nicht absehen. Eine Störung des Betriebsfriedens ist das aber in meinen Augen nicht. Eher fehlendes Vertrauen und Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

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