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Störung des Betriebsfrieden

A
alraune
Jun 2018 bearbeitet

Hallo Ab wann kann man von der Störung des Betriebsfriedens ausgehen, die zu einer Kündigung führen könnte? In unserem Krankenhaus gibt es einen Kollegen der seine Pflichten aber auch seine Rechte sehr genau kennt. Er hat auch kein Problem seine Rechte bei Vorgesetzten einzufordern.Jeatzt hat sich die Situation sehr verschärft. Die meisten Mitarbeiter nehmen es stillschweigend hin, daß ihre Pause entweder gar nicht gewährt oder eher einem Bereitschaftsdienst gleicht. Dieser Mitarbeiter besteht auf seiner Pause, auch weigert er sich in telefonischer Bereitschaft während seiner Pause zu stehen. Die Ablösung seiner Pause ist qualitativ eher fragwürdig, er sieht dies aber nicht als sein Problem an, da eine Dienstanweisung dazu besteht,wer für die Pausenablösung verantwortlich ist. Er tritt bei seinen Forderungen sehr dominant auf und wirkt dadurch einschüchternd,vor allem bei den Mitarbeitern die ihn nicht näher kennen. Wer ihn kennt hat in den seltensten Fällen Probleme mit ihm. Seine Arbeit erledigt er tadellos. Aber für die Obrigkeit ist er sehr umbequem. Jetzt wird versucht ihm Störung des Betriebsfriedens und Gefährdung der Patienten vorzuwerfen. Es gibt neue Mitarbeiter die die Pause ablösen,diese haben sich beschwert daß sie von dem Mitarbeiter während der Pause alleine auf Station gelassen werden, und er sich eher kurz angebunden , von ihnen in die Pause verabschiedet. Wir wollen den Mitarbeiter unterstützen. Reicht sein , manchmal ruppiges Verhalten gegenüber Mitarbeitern für eine Störung des Betriebsfriedens? alraune

94404

Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

27.06.2018 um 15:17 Uhr

Dann bringt den Mitarbeitern bei was eine Pause ist und das diese einzuhalten ist. Es darf keiner arbeitsrechtlich bestraft werden der seine Rechte ausübt.

NB
nicht brauchen

27.06.2018 um 15:34 Uhr

Zitat: Die meisten Mitarbeiter nehmen es stillschweigend hin, daß ihre Pause entweder gar nicht gewährt oder eher einem Bereitschaftsdienst gleicht. Dieser Mitarbeiter besteht auf seiner Pause, auch weigert er sich in telefonischer Bereitschaft während seiner Pause zu stehen. Die Ablösung seiner Pause ist qualitativ eher fragwürdig, er sieht dies aber nicht als sein Problem an, da eine Dienstanweisung dazu besteht,wer für die Pausenablösung verantwortlich ist. Da hat er recht. Gar nicht gewährt? ohoh... wie lange arbeiten die und wird die Pause bezahlt? Unter 6 Stunden? Dieser Mitarbeiter hält das Arbeitszeitgesetz (und die Dienstanweisung) ein und stört damit den Betriebsfrieden? Man sollte sich eher mal überlegen, wie man das regelt.

P
Pjöööng

27.06.2018 um 16:42 Uhr

Zitat (alraune): "Die meisten Mitarbeiter nehmen es stillschweigend hin, daß ihre Pause entweder gar nicht gewährt oder eher einem Bereitschaftsdienst gleicht"

Habt Ihr bei Euch einen Betriebsrat? Warum nicht? Der dürfte bei Euch dringendst notwendig sein.

M
Moreno

28.06.2018 um 10:58 Uhr

Na bei dem Prozess würde ich gerne dabei sein! Arbeitsrichter lieben Arbeitgeber die jemanden entlassen wegen pflichtgemäßer Arbeit.

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