Erstellt am 13.09.2014 um 09:22 Uhr von gironimo
Im allgemeinem beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn alle Unterlagen vorliegen. In so fern wäre zu prüfen, wie deutlich und unmissverständlich (und nachweisbar) ihr auf das Fehlen einer vollständigen Information durch den AG hingewiesen habt.
So gesehen müsstet Ihr das mal einen Fachanwalt prüfen lassen.
Die Frage ist aber - wird des Arbeitsgericht in Folge des weiteren Verfahrens die fehlende Zustimmung ersetzen. Und da stellt sich eben die Frage - haben zum Zeitpunkt der Einstellung "die durch Tatsachen begründete Besorgnis" bestand, die eine Störung des Betriebsfriedens vermuten ließen.
So gesehen bekommt Ihr vielleicht hinsichtlich der fehlerhaften Anhörung recht - aber das Ergebnis ist dann nicht im Euren Sinne.
Daher solltet Ihr vielleicht nicht nach einer juristischen Lösung suchen sondern nach Lösungswegen im Betrieb.
Erstellt am 13.09.2014 um 09:42 Uhr von Nubbel
ihr wolltet zum zeitpunkt der anhörungsfrist nicht " hart durchgreifen" .
das war es dann
Erstellt am 13.09.2014 um 10:15 Uhr von rolfo
Der Betriebsrat lässt die Zeugnisse prüfen ? Ihr lehnt euch etwas zu weit aus dem Fenster, das kann der Arbeitgeber machen, der BR hat dazu überhaupt kein Recht.
Erstellt am 13.09.2014 um 10:17 Uhr von Rheinpfeife
„Die Zeugnisse wurden selbst nach 3 Monaten nicht zur Prüfung eingereicht und es kommt nun auch zu extremen Störungen im Betrieb durch den neuen Mitarbeiter.“
Wenn dieses nicht ausgeschrieben war und falls doch, hier nicht spezielle Qualifikationen gefordert wurden die durch ein Zeugnis zu belegen wären, gehen euch die Zeugnisse auch nichts an.
Aus welchen der 6 möglichen Widerspruchsgründe des 99er, sollte sich so eine Vorlagepflicht auch ableiten lassen?
Nachtrag:
Sorry, @rolfo war etwas schneller.
Erstellt am 13.09.2014 um 10:35 Uhr von Hoppel
@ MarcusM
Egal, ob fehlende Unterlagen die Anhörungsfrist gehemmt haben oder nicht ... dieser Kollege ist jetzt bereits DREI Monate bei Euch beschäftigt!
Ihr habt vermutlich innerhalb der Wochenfrist um Überlassung der fehlenden Zeugnisse gebeten. Habt ihr nicht erhalten, habt aber auch nicht klar und deutlich gemacht, dass eine Zustimmung aufgrund unvollständiger Unterlagen nicht erteilt wird.
Dann nimmt dieser AN seine Tätigkeit auf. Keine Reaktion des BR!! Folge > der AG wird mit Fug und Recht von einer konkludenten Zustimmung des BR ausgehen dürfen ...
2.: Sollte man als BR Dinge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, fein säuberlich trennen können. Dass sich dieser AN nicht in von Euch gewünschter Art und Weise in den Betrieb eingliedert, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der BR vor Einstellung unvollständig unterrichtet wurde.
Genauso gut hätte dieser Kollege einen sehr positiven und erfolgreichen Start hinlegen können; dann wäre dieser Thread mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT gestartet worden!
3.: Bin ich immer wieder verwundert, mit welchen Rechten ein BR ausgestattet zu sein meint.
"Der BR wollte nicht direkt hart durchgreifen und hat beschlossen die Zeugnisse Prüfen zu lassen, ob der Mann überhaupt die Qualifikationen besitzt die benötigt sind."
Zeugnisse prüfen lassen, geht´s noch??? IHR seid NICHT Arbeitgeber und es gehört definitiv nicht zu Euren Aufgaben, Zeugnisse von BewerberInnen zu prüfen und schon gar nicht habt ihr Zeugnisse prüfen zu lassen!
Grundsätzlich gilt: "Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Melodie."
4. Es klingt mir nicht danach, dass dieser Kollege den Betriebsfrieden durch "gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen" wiederholt ernstlich stört.
Falls ich mit meiner Vermutung richtig liegen sollte und der Betriebsfrieden "nur" dadurch gestört wird, dass sich dieser Kollege bzgl. seiner Kenntnisse/seiner Arbeitsleistung als Niete entpuppt hat, liegt KEIN Fall i.S.d. § 104 BetrVG vor!
Und nach drei Monaten Erfahrung mit dem Kollegen könnt ihr der Einstellung mit absoluter Sicherheit auch nicht mehr per § 99 Abs.2 Nr.6 BetrVG widersprechen. Der Zug ist sowas von abgefahren ...
Erstellt am 13.09.2014 um 10:58 Uhr von MarcusM
Ich habe das etwas falsch beschrieben!
Nicht der BR will eine Prüfung der Dokumente in Auftrag geben sondern der AG, ist aber noch nicht passiert. Der BRV hat aber auf eine Überprüfung bestanden, da die Unterlagen nichts Aussagten - da diese nicht in Deutsch waren. Angeblich hätte der Mitarbeiter ein Dipl. als Techniker jedoch ist es nach der Meinung vom BR keines was in Deutschland anerkannt ist, daher auch die Überprüfung.
Es ist unklar ob der neue AN überhaupt die Qualifikation hat die er bräuchte, weil für diesen Arbeitsplatz eine Meister oder Techniker Qualifikation benötigt wird. Der neue AN hat auch Personal das er zu führen hat, es tauchen aber an jeder Ecke Probleme auf, sei es vom Fachlichen Arbeitsbereich bis hin zur Personalführung und Arbeitssicherheit.
Es kommt zu Problemen weil der AN schlecht Deutsch verstehet, so Sprüche wie "Du bist Dumm" oder "Ich befehle" sorgt bei den Mitarbeiter in der Abteilung für großen Unmut. Das ganze gepaart mit nicht vorhandenen Kenntnissen im Bereich Arbeitssicherheit ist es unter der Anleitung des AN auch schon zu Arbeitsunfällen gekommen.
Ich sehe hier also doch schon große Probleme und mir ist nicht klar warum der BRV da nicht handelt oder Handeln kann. Aus diesem Grund Frage ich auch hier nach um eure Meinung zu erfahren und Tipps zu erhalten weil der BR sehr frisch ist und noch nicht solche Probleme lösen musste.
Herzlichen Dank
Marcus
Erstellt am 13.09.2014 um 11:41 Uhr von Nubbel
ob diplome vorhanden oder anerkannt sind, ist nicht euer problem
arbeitssicherheit ist euer problem. da solltet ihr tätig werden.
warum sprecht ihr nicht mit dem arbeitgeber, ob ein sprachkurs und eine schulung in arbeitssicherheit eine Möglichkeit wären.
Erstellt am 13.09.2014 um 15:17 Uhr von Hoppel
@ MarcusM
"Ich sehe hier also doch schon große Probleme und mir ist nicht klar warum der BRV da nicht handelt oder Handeln kann. "
Auch einem neuen BR-Gremium sollte bekannt sein, welche Rechte und Pflichten mit der Funktion "BRV" einher gehen. So ist Euer BRV überhaupt nicht befugt, konkret handeln zu können/zu dürfen.
Den Missstand abstellen kann und darf einzig und allein der Arbeitgeber! Aber als BR kann man dem AG auf die Sprünge helfen ...
Wenn Arbeitsunfälle tatsächlich auf Anweisungen dieses Kollegen zurückzuführen sind, sollte das doch den betrieblichen Unfallmeldungen zu entnehmen sein!
Sollte eine Unfallanzeige erfolgt sein, MUSS diese auch durch den BR(V) unterschrieben werden > § 193 Absatz 5 Satz 1 SGB VII.
Unabhängig davon ist ein Betrieb gem. BGV A1 verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen!
Hat Euer BR die Problematik überhaupt mit dem AG erörtert, z.B. im Monatsgespräch? Falls ja, was sagt denn der dazu?
Außerdem kann KEIN AN zu Leistungen verpflichtet werden, die Gefahr für Leib & Seele darstellen! Wenn also dieser Vorgesetzte Anweisungen erteilt, die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben erkennbar widersprechen, ist ein AN nicht zur Leistung verpflichtet!
... § 15 ArbSchG verpflichtet AN sogar dazu, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
Erstellt am 15.09.2014 um 10:20 Uhr von Niemand
Um es mal einfacher zu machen. Wenn der Betriebsrat der Einstellung nicht zugestimmt hat kann der AG die Zustimmung beim Arbeitsgericht ersetzen lasssen. Beschäftigt der AG einen Moitarbeiter ohne Zustimmung ( oder Ersetzter Zustimmung ) des Betriebsrats kann der Br dem AG die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiter durch das Arbeitsgericht untersagen lassen.
Eine Wochenfrist für die Zustimmung bei Einstellung gibt es nicht.
Wenn der AG die ZUstimmung vom BR nicht bekommt oder ihm das zu lange dauert muss er sich die Zustimmung ersetzten lassen.
Ob die Verweigerung der Zustimmung rechtmäßig war ist unerheblich wenn der AG die Zustimmung nicht ersetzen ließ.
Der AG darf den Mitarbeiter nicht beschäftigen.