Erstellt am 17.05.2006 um 18:28 Uhr von tramdriver
Die Massnahme erscheint mir ungerechtfertigt.
Auch wenn viele Arbeitsverträge (meiner ebenfalls) den Passus enthalten, dass der AN nicht über sein Gehalt sprechen darf, ist der Passus noch lange nicht gültig. Wenn ich mich recht erinnere, ist er sogar sittenwidrig, auf jeden Fall ist er aber nichtig.
Selbstverständlich darf man sich mit seinen Kollegen auch über private Dinge unterhalten und das Gehalt gehört zu den privaten Dingen. Es geht ja nicht um das Ausplaudern von Geschäftsgeheimnissen.
Erstellt am 17.05.2006 um 19:24 Uhr von s.f.h.
Hallo tramdriver,
Hast du da irgendwelche Urteile/ § zu?
Erstellt am 18.05.2006 um 09:47 Uhr von tramdriver
Das habe ich schon auf zwei oder drei Seminaren gehört. Ich empfehle euch, in dieser Frage einen Anwalt zu konsultieren.
Irgendwie haben wir in diesem Land schon das Recht frei zu reden, oder?
Erstellt am 18.05.2006 um 12:25 Uhr von Kölner
@tramdriver
Mensch, was hast Du schon alles auf Seminaren gehört...Es scheint so, dass es nur ganz üble und schlimme Seminare gewesen sind. Waren das denn BetrVG-Seminare?
Diese Klausel im AV ist natürlich gültig!
Die einzige Frage, die sich ergibt, ist die Frage nach den Konsequenzen bei einer Nichtbeachtung! Es kann sich nämlich auch eine Kündigung des AN aus einer Nichtbeachtung ergeben; im Einzelfall ist nur zu prüfen, gegen was er und in welchem Umfang er und wem gegenüber er diese Verschwiegenheitsklausel verletzt hat.
Erstellt am 18.05.2006 um 18:15 Uhr von s.f.h.
Ich bin auch der Meinung, das eine solche Vereinbarung selbstverständlich gültig ist.
Ich habe da nur einige "abers" gegen. Wenn die Vereinbarung z.B. lautet, das man gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, wer wird dann alles als "Dritter" gezählt?
Ist der BR in diesem Sinne Dritter? Das grundsätzliche Recht des BRV die Bruttolohnlisten einzusehen, bedeutet ja nicht zwangsweise ein Informationsrecht des BR bzgl. der Abrechnung einzelner.
Ist die Bank in diesem Sinne "Dritter", oder der Lebenspartner?
Und was ist mit dem Vermieter, der nur dann vermietet, wenn er eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung sehen darf...