Wir haben eine BV über Anwesenheitsprämien in neuen Arbeitsverträgen. Diese wollen wir kündigen. Der alte BR hat aber zugelassen das eine Nachwirkung nach Kündigung nicht besteht. Nun kann der AG diese Anwesenheitsprämie bei den MA Steichen, bei erfolgter Kündigung der BV. Dieses bedeutet Gehaltseinbuße.
Hat jemand einen Rat wie verfahren werden kann?