Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt ...

Es besteht bei uns eine BV Tipp-Geld-Regelung für Mitarbeiter, welche Tipps für potentielle Neukunden (bei erfolgreichem Vertragsschluss) offeriert.
BV enthält keinen Hinweis auf die Frage der Nachwirkung.

Anfang diesen Jahres wurde ein Online-Tool eingeführt und die bestehende PV durch Protokollnotiz dahingehend ergänzt, dass auch für Tipps über dieses Tool die bestehende Tipp-Geld-Regelung besteht.
Protokollnotiz hat Hinweis, dass sie keine Nachwirkung entfaltet.

Jetzt wurde die Protokollnotiz ohne Nachwirkung zum nächsten Termin gekündigt.

Nun meine Frage bzw. Darstellung, wie ich das sehe ...

Grundsätzlich haben BV (und m.M. nach auch Protokoll-Notizen), welche unter das Mitbestimmungsrecht des §87 fallen per Gesetz immer eine Nachwirkung, bis eine neue Regelung geschlossen wurde (§ 77 Abs. 6).
Tipp-Geld-regelungen sind m.M nach nichts anderes als Provisionen. Diese zählen per Gesetz zum Arbeitsentgelt/Lohn und fallen somit - da eine keine tariflichen /gesetzlichen Bestimmungen gibt - unter §87.

Sehe ich das dann richtig, dass der Arbeitgeber die Protokollnotiz zwar kündigen kann (bzw. schon gemacht hat), aber die Aussage, dass die keine Nachwirkung entfaltet wäre schlichtweg falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten im Voraus.

MfG