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Kündigung von BV

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12
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung gekündigt hat, in der zum Abschluß steht, dass die Betriebsvereinbarung so lange weiter besteht, bis eine neue BV abgeschlossen ist, aber der Betriebsrat überhaupt nicht dazu bereit ist, eine neue BV abzuschließen, wie geht es dann weiter?

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Community-Antworten (8)

L
Lotte

09.08.2006 um 13:25 Uhr

Um was für eine BV geht es denn? Eine erzwingbare BV wirkt bis zum Abschluss einer Neuen nach. Siehe Däubler BetrVG §77 RN58

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12

09.08.2006 um 14:19 Uhr

Zu meiner gestellten Frage hier die Ergänzung: Die vom AG gekündigte BV war nicht erzwingbar

T
Tommi

09.08.2006 um 14:24 Uhr

dann wirkt sie auch nicht fort

N
nidis

09.08.2006 um 16:13 Uhr

Ich sehe das anderst. In der Kommentierung des §77 BetrVG von Kittner steht:

Acu bei einer freiwilligen BV kann eine Nachwirkungsfrist vereinbart werden. Dies ist in eurem Fall geschehen. Also gilt erst einmal die Nachwirkung. Dananch kann eine Partei wenn erkennbar ist, dass keine neue BV abgecshlossen wird, die Einigungsstelle bilden die dann die Nachwirkung aufhebt.

K
Kölner

09.08.2006 um 16:26 Uhr

@Tommi Wenn keine Nachwirkung vereinbart wäre, dann hättest Du recht. Aber eine Nachwirkung wurde ja gemäß dieser Aussage "[...] dass die Betriebsvereinbarung so lange weiter besteht, bis eine neue BV abgeschlossen ist [...]" vereinbart. Demnach wirkt und wirkt und wirkt und wirkt und würgt diese BV weiter.

@12 Habt Ihr denn Euren "ernsthaften Willen zur Einigung mit dem AG über die BV" geprüft?

L
Lotte

09.08.2006 um 16:29 Uhr

Lökner, es sei denn, der AG ruft die Einigungsstelle zu Hilfe

K
Kölner

09.08.2006 um 16:31 Uhr

@Lotte Dann sollte der AG vor Anrufung der Einigungsstelle rechnen!

L
Lotte

09.08.2006 um 16:34 Uhr

Stimmt, glaube auch nicht, dass er es macht, aber es wäre betriebsverfassungsrechtlich möglich ;-))

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