Erstellt am 26.07.2006 um 19:15 Uhr von Kölner
@Sabatha
Verstehe ich das richtig:
Du verschenkst Arbeitsstunden aus mildtätigen Gründen? Darf ich einen Bedarf anmelden?
Und der AG duldet es, dass Du auf dem Konto Deiner Kollegin ihre Arbeit übernimmst? Wer stempelt denn da ab in dieser Stunde?
Vermutlich hast Du eine Vollzeitstelle, ne? Dann würde die Sache - ohnehin schon spannend genug - noch spannender!
Entschuldige:
Ist mir ein wenig zu kompliziert!
Erstellt am 26.07.2006 um 19:19 Uhr von Fayence
"Kann mir der Betriebsrat vorschreiben dieses als Überstunde zu deklarieren."
Sabatha,
hat der BR das denn vor?
Erstellt am 26.07.2006 um 19:27 Uhr von Sabatha
Es geht hier doch nicht um Mildtätigkeit. Meine Kollegin hätte trotz freien Tages für diese eine Stunde extra zur Arbeit kommen müssen. Da ich sowieso zum Einkaufen war, habe ich schnell diese Arbeit erledigt, ohne zu stempeln und ohne irgendwelche Ansprüche zu stellen. Es hat ja keiner von mir verlangt. Nur der BR besteht darauf, daß ich hierfür eine Überstunde anmelde.
Erstellt am 26.07.2006 um 20:41 Uhr von Michi
Hallo Sabatha,
Es ist Ja Lobenswert, das du solche Einstellung hast.
Ich denke mal das dein Betriebsrat dies auch nicht bemängelt.
Häufig ist es aber leider der Arbeitgeber, der daraus eine Vorbildfunktion ableiten kann/wird.
"Mitarbeiter xy, bist ja eben hier , dann mach mal die 1 Stunde für den Mitarbeiter z, stell dich net an, andere machen das auch (und Bezahlung willste ja wohl auch net)."
Haben dies bei uns leider schon gehabt.
Greets
Michi
Erstellt am 26.07.2006 um 21:35 Uhr von Totkuchen
Hallo
Psst, ich habe auch schon mal ein paar Handschläge in der Firma gemacht ohne das als Arbeitszeit zu deklarieren und auch während der Arbeitszeit schon mal faul rumgestanden!
Frag doch mal euren BR wie er das durchsetzen will..., will er dich verklagen? Auf welcher Grundlage?
Hat ein wenig den Geruch von profilierungssüchtigen paragrafenreitenden Kleinigkeitskrämern... ;-)
Einmal herzlich lachen und weitergehen, kannst ihn auch zum Chef schicken...
immer menschlich bleiben
.
Totkuchen
Erstellt am 26.07.2006 um 21:37 Uhr von Kölner
@Totkuchen
Interessant wie Du das Problem so siehst...höchstinteressant!
Erstellt am 26.07.2006 um 21:56 Uhr von Totkuchen
Kölner,
es gibt immer verschiedene Sichtweisen, aber ein Problem kann ich (noch) nicht erkennen.
Los, widersprich mir!
Erstellt am 26.07.2006 um 22:01 Uhr von Kölner
@Totkuchen
Naja, Du unterstellst dem BR, falsch zu handeln...
Das sehe ich noch nicht so...
Erstellt am 26.07.2006 um 22:11 Uhr von spartacus
Ich glaub ich bin im falschen Film. Eine Kollegin die am freien Tag 1 Std. Arbeiten muß ? Ein MA der mal so nebenbei Mehrarbeit leistet und ein Forumsteilnehmer der glaubt Br`s sind profilierungssüchtig u.s.w.....
Ist doch schön wenn wir ALLE arbeiten gehen könten wann wir wollen!?
Mal sehen was dann der AG sagt und wer dann nach dem BR ruft?
Erstellt am 26.07.2006 um 22:19 Uhr von Totkuchen
@ Kölner
ob falsch oder richtig weiß ich nicht.
Ob klug oder unklug auch nicht.
Das soll Sabatha beurteilen.
Der BR sollte gründlicher hinterfragt werden, vielleicht ist es ja nur ein Verständnisproblem, das aber wohl nur Sabatha aufklären kann. Es besteht die Möglichkeit, dass der BR gute Gründe hat...
;-) BR steht mit MP an der Stempeluhr und kontrolliert das korrekte Einstempeln ;-)
Erstellt am 26.07.2006 um 22:21 Uhr von Spielemann
Hallo,
ich verstehe das Problem nicht?
Ein Arbeitnehmer übernimmt die Arbeit / Stunde eines anderen Arbeitnehmers.
Also bekommt der erste AN eine Stunde in der Istarbeitszeit gutgeschrieben und der zweite AN eine Stunde abgezogen.
Das heißt AN eins wird irgendwann mal eine Stunde früher nach Hause gehen und AN zwei wird irgendwann mal eine Stunde länger bleiben.
Das ist dann für AN eins aber keine Überstunde.
Eine Überstunde fällt erst an, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet wird, dies ist hier aber nicht der Fall.
Ein Arbeitgeber kann nicht für die Hilfeleistung zweier AN bestraft werden.
Somit ist die Forderung des BR unsinnig.
Grüsse
Spielemann
Erstellt am 27.07.2006 um 07:05 Uhr von Tom
Fallen Personalplanung, Personaleinsatz, Dienstplangestaltung, etc. im Einzelhandel wirklich in den Verantwortungsbereich der Mitarbeiter? Nicht uninteressant, wenn auch völlig neu für mich ;-)
Erstellt am 27.07.2006 um 07:37 Uhr von Frank B.
Wie sehen denn die arbeitsvertraglichen Pflichten aus, steht im Arbeitsvertrag der Kollegin etwa "Erbringung der Arbeitsleistung nach diesem Vertrag kann auch von anderen Personen als der Vertragschliessenden erbracht werden."?
Erstellt am 27.07.2006 um 09:29 Uhr von Edelweis
Ich finde das Verhalten von Sabatha sehr freundlich und kollegial. Andererseits könnte es bei solchem Verhalten zu vielen Problemen kommen. Angenommen Sabatha verletzt sich während dieser Stunde- Arbeitsunfall, ja oder nein? Die Gründe des BR können vielschichtig sein z.B. "Wehret den Anfängen". Wenn das Beispiel Schule macht , hat m.E. der BR ein Problem die Übersicht zu behalten. Der AG könnte das ausnutzen, wie MICHI bereits gesagt hat, um Beispiele zu konstruieren usw. Wie es mit der Anordnung der "Überstunde" durch den AG aussieht, weiß ich nicht genau, aber da das Einverständnis vorlag, könnte man das vielleicht so auslegen. Sabatha sollte auf jeden FAll ein kärendes Gespräch mit dem BR führen, um dessen Gründe zu erfahren. Das es sich um Profilierungssucht handlt, schließe ich aus, für Profilierung haben BR's ganz andere Möglichkeiten.
Erstellt am 27.07.2006 um 10:36 Uhr von Lotte
Sabatha,
ich verstehe nicht, wieso es nicht einfach als Mehrarbeitsstunde für Dich laufen kann und die Kollegin irgendwann eine Stunde nacharbeitet?
Eine Überstunde ersehe ich nicht, da der AG Dir ja nicht angeordnet hat, diese Stunde zu übernehmen, er hat es lediglich erlaubt.
Wenn Du einfach so aus Gefälligkeit und zum Spaß, sozusagen ehrenamtlich, arbeitest, kann ich die Bedenken des BR verstehen.
Erstellt am 27.07.2006 um 11:13 Uhr von Sabatha
Es geht mir hier nur um das Aufbauschen durch den BR. Noch mal kurz zusammen gefaßt.
Kollgin wollte ihren freien Tag nehmen, was ihr wegen dieser einen Stunde hätte verwehrt werden können. Ich habe mich der Kollegin angeboten, daß ich, weil ich ja ohnehin vor Ort wäre, mal eben schnell diese Aufgabe erledigen würde. Der BR spricht jetzt von einer nicht genehmigten Überstunde. das finde ich übertrieben. Keine hat das von mir verlangt. Den Einwand, daß der AG hieraus eine Vorbildfunktion ableiten könne ist absurd. Er hat ja auch nichts angeordnet, sondern nur sein o.K. gegeben
Erstellt am 27.07.2006 um 11:21 Uhr von Lotte
Sabatha,
das ist alles soweit in Ordnung, der AG hat Dir ja auch erlaubt zu kommen. Nicht in Ordnung ist, wenn Du diese Stunde nicht als Freizeitausgleich vergütet bekommst.
Als Überstunde kannst Du sie m.E. nicht deklarieren, da sie nicht andeordnet war. Besteht bei Euch etwa eine Vereinbarung, dass jede Mehrarbeitsstunde als Überstunde vergütet werden muss oder darfst Du aus irgendwelchen Gründen keine Mehrarbeitsstunden machen?
Erstellt am 27.07.2006 um 14:37 Uhr von Friedrich
Ich denke, wenn der AG es duldet, dass Sabatha diese Stunde ableistet wird durch seine Annahme eine Anordnung von Überstunden und damit hätte der AG die Genehmigung des BR einholen müssen.
Es ist allerdings schwierig aus den hier bislang gemachten Angaben, die Beweggründe des BR zu erkennen.
Spekulativ würde ich meinen, dass der AG wohl irgendwie der Kolleginn von Sabatha den freien Tag vermiesen wollte. Vielleicht war der BR hier schon irgendwie beteiligt und Sabatha ist ihm durch ihr Verhalten in den Rücken gefallen?
Auf jedenfall sollte Sabatha die Angelegenheit mit dem BR besprechen und klären.
Erstellt am 27.07.2006 um 14:49 Uhr von Lotte
Friedrich,
tut mir leid aber
"Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden,..."
steht meist im TV
eine Anordnung kann ich hier nicht erkennen
Erstellt am 27.07.2006 um 15:04 Uhr von Friedrich
Lotte,
schau mal Fitting §87 Rn144
Erstellt am 27.07.2006 um 15:08 Uhr von Lotte
Friedrich,
stimmt.
Meine private Frage: werden freiwillig geleistete Überstunden denn auch als solche vergütet? Oder sind sie wie bei uns Mehrarbeitsstunden?
Erstellt am 27.07.2006 um 15:09 Uhr von Sabatha
Friedrich,
tolle Unterstellungen die du da von dir gibst. Dem BR wurde nicht in den Rücken gefallen. Auch der Kollegin sollte nichts vermiest werden. Sie wäre ja ohne Murren in die Firma gekommen. Ich habe ja nur aus Gefallen das Angebot gemacht, diese Stunde schnell zu arbeiten, da ich mich in der Nähe aufhielt. Und von dem Einverständnis des AG ein eine Schikane abzuleiten....., dafür muss man viel Phantasie entwickeln. der AG hätte dem doch nicht zustimmen brauchen, wenn er meine Kollegin schikanieren wollte. Dann hätte sie ja kommen müssen. Das alles ist auf meiner Initiative hin geschehen, um meiner Kollegin einen Gefallen zu tun, und das sollte doch auch ein BR akzeptieren und nicht gleich so eine Welle machen.
Erstellt am 27.07.2006 um 15:32 Uhr von friedrich
Sabatha,
mir liegt jede Unterstellung fern. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man aufgrund der hier zur Verfügung stehenden Informationen jede Menge Spekulationen anstellen kann. Wenn das bei dir falsch angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung. Trozdem kann ich mir gut vorstellen, dass euer BR gute Gründe hat eine "Welle" zu machen. Ich denke da z.B. an die Mißachtung der MBR, zu deren der BR schließlich allen Kolleginnen und Kollegen gegenüber verpflichtet ist.
@Lotte,
muss jetzt Schluss machen, melde mich später wieder.
Erstellt am 27.07.2006 um 17:50 Uhr von Friedrich
Lotte,
ein leidiges Thema. Das ist die Frage, was bei euch als Mehrarbeitsstunden definiert wird.
Die einzige gültige Definition, die mir bekannt ist, ohne dass ich jetzt die korrekte Quelle benennen kann, ist folgende:
Mehrarbeitsstunden sind die Stunden, die Teilzeitbeschäftigte über ihre arbeitsvertraglich geschuldete wöchentliche Arbeitszeit hinaus bis zur Höhe der betriebsüblichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ableisten.
Beispiel: vereinbarte AZ 30h/Woche, Betriebsübliche AZ 38,5h/Woche,Kol. arbeitet 35h/Woche = 5 Mehrarbeitsstunden.
Kol. arbeitet 40/Woche = 8,5 Mehrarbeitsstunden+1,5 Überstunden
Mitbestimmungsrechtlich muss Mehrarbeit wie Überstunden behandelt werden (siehe auch oben)
Vergütungsrechtlich werden sie wie normale Stunden behandelt, d.h. Freizeitausgleich oder Bezahlung ohne Überstundenaufschlag.
Tut mir leid, dass ich die Antwort nicht kürzer fassen konnte.
Erstellt am 27.07.2006 um 18:18 Uhr von Lotte
Friedrich,
ja, das mit den Teilzeitkräften ist klar. Bei uns ist alles ein bißchen komplizierter und meine Antwort wäre wohl zu lang, wenn ich hier alles aufschreiben würde.
Aber Du hast mir sehr geholfen, denn jetzt weiß ich, dass ich mich mit diesem Thema unbedingt beschäftigen muss.