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Samstags Arbeit, Stunden werden als Überstunden gewertet

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CD
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, bei uns in der Firma wird regelmäßig Samstags gearbeitet. Der AG hat es so eingerichtet, daß für den Samstag Überstunden aufgebaut werden die der AN dann in der Woche für einen freien Tag anbauen kann. Wenn dann aber der MA zb. Den Montag für den Samstag frei nimmt und den Dienstag dann für die Woche krank wird bekommt er den Samstag nicht vergütet. Ist das korrekt?

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Community-Antworten (9)

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celestro

22.05.2022 um 22:31 Uhr

Wenn der AN am Samstag arbeitet und dafür Montag frei bekommt und dann Montag krank ist, sind die Stunden trotzdem futsch. Das macht Sinn. Aber was hat das mit Dienstag zu tun? Und wenn der AN Montag dann aufgrund der Stunden frei hatte, was für eine Vergütung sollte es dann noch geben?

C
CD

22.05.2022 um 22:35 Uhr

Naja, er bekommt dann den Montag als freien Tag. Und wenn er am Dienstag dann die Woche krank wird, bekommt er nur bis Freitag bezahlt.

C
celestro

23.05.2022 um 11:54 Uhr

Ja .... und? Wieso sollte er auch den Samstag dann "bekommen"? Bzw. von welchem Samstag reden wir? Wenn der AN am Samstag gearbeitet hat und den darauf folgenden Montag dafür frei bekommt, dann ist alles richtig.

W
wdliss

23.05.2022 um 12:17 Uhr

"bei uns in der Firma wird regelmäßig Samstags gearbeitet" Hier stellt sich die Frage, wie das ausgestaltet ist. Gibt es feste Arbeitspläne, in denen schon im Voraus geplant ist wer an welchem Samstag arbeitet muss der AN im Krankheitsfall auch am Samstag bezahlt werden. Wenn das ganze eher auf Zuruf o.ä. basiert dann ist es einfach PP. Hier sollte der BR mit einer BV für Klarheit sorgen!

C
CD

23.05.2022 um 14:31 Uhr

Die Samstage sind im voraus geplant. De AG bezeichnet die Samstage aber als Überstundenabbau. Und somit braucht er die Stunden bei Krankheit nicht zu erstatten. Ist das rechtens? Und wie kann ich dagegen argumentieren?

W
wdliss

23.05.2022 um 15:40 Uhr

https://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm

Hier geht es zwar um Schichtarbeit, aber die Grundsätze („Mit der Festlegung der Arbeitszeit wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zur Fixschuld konkretisiert. Hält der Arbeitnehmer die derart fixierte Arbeitszeit nicht ein, so hat dies zur Folge, dass die nicht erbrachte Leistung als nicht nachholbar endgültig unmöglich wird; für den Schuldnerverzug bleibt insoweit kein Raum.”) und die Folgerungen sind identisch.

C
celestro

23.05.2022 um 15:57 Uhr

"Die Samstage sind im voraus geplant. De AG bezeichnet die Samstage aber als Überstundenabbau. Und somit braucht er die Stunden bei Krankheit nicht zu erstatten. Ist das rechtens? Und wie kann ich dagegen argumentieren?"

Wenn der AN samstags arbeitet und die dort angefallen Stunden an einem anderen Tag "geplant abbummelt" und an diesem Tag dann krank ist, braucht der AG die Stunden nicht zu erstatten. Das wäre korrekt.

C
CD

23.05.2022 um 21:58 Uhr

Wdliss Das verstehe ich leider nicht.

W
wdliss

24.05.2022 um 09:31 Uhr

"Und wie kann ich dagegen argumentieren? "

Wenn du dem Inhalt des Links nicht folgen kannst leider gar nicht.

https://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm

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