Erstellt am 22.05.2022 um 20:31 Uhr von celestro
Wenn der AN am Samstag arbeitet und dafür Montag frei bekommt und dann Montag krank ist, sind die Stunden trotzdem futsch. Das macht Sinn. Aber was hat das mit Dienstag zu tun? Und wenn der AN Montag dann aufgrund der Stunden frei hatte, was für eine Vergütung sollte es dann noch geben?
Erstellt am 22.05.2022 um 20:35 Uhr von Cd
Naja, er bekommt dann den Montag als freien Tag. Und wenn er am Dienstag dann die Woche krank wird, bekommt er nur bis Freitag bezahlt.
Erstellt am 23.05.2022 um 09:54 Uhr von celestro
Ja .... und? Wieso sollte er auch den Samstag dann "bekommen"? Bzw. von welchem Samstag reden wir? Wenn der AN am Samstag gearbeitet hat und den darauf folgenden Montag dafür frei bekommt, dann ist alles richtig.
Erstellt am 23.05.2022 um 10:17 Uhr von wdliss
"bei uns in der Firma wird regelmäßig Samstags gearbeitet"
Hier stellt sich die Frage, wie das ausgestaltet ist. Gibt es feste Arbeitspläne, in denen schon im Voraus geplant ist wer an welchem Samstag arbeitet muss der AN im Krankheitsfall auch am Samstag bezahlt werden. Wenn das ganze eher auf Zuruf o.ä. basiert dann ist es einfach PP. Hier sollte der BR mit einer BV für Klarheit sorgen!
Erstellt am 23.05.2022 um 12:31 Uhr von CD
Die Samstage sind im voraus geplant. De AG bezeichnet die Samstage aber als Überstundenabbau. Und somit braucht er die Stunden bei Krankheit nicht zu erstatten. Ist das rechtens? Und wie kann ich dagegen argumentieren?
Erstellt am 23.05.2022 um 13:40 Uhr von wdliss
https://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm
Hier geht es zwar um Schichtarbeit, aber die Grundsätze („Mit der Festlegung der Arbeitszeit wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers zur Fixschuld konkretisiert. Hält der Arbeitnehmer die derart fixierte Arbeitszeit nicht ein, so hat dies zur Folge, dass die nicht erbrachte Leistung als nicht nachholbar endgültig unmöglich wird; für den Schuldnerverzug bleibt insoweit kein Raum.”) und die Folgerungen sind identisch.
Erstellt am 23.05.2022 um 13:57 Uhr von celestro
"Die Samstage sind im voraus geplant. De AG bezeichnet die Samstage aber als Überstundenabbau. Und somit braucht er die Stunden bei Krankheit nicht zu erstatten. Ist das rechtens? Und wie kann ich dagegen argumentieren?"
Wenn der AN samstags arbeitet und die dort angefallen Stunden an einem anderen Tag "geplant abbummelt" und an diesem Tag dann krank ist, braucht der AG die Stunden nicht zu erstatten. Das wäre korrekt.
Erstellt am 23.05.2022 um 19:58 Uhr von CD
Wdliss
Das verstehe ich leider nicht.
Erstellt am 24.05.2022 um 07:31 Uhr von wdliss
"Und wie kann ich dagegen argumentieren? "
Wenn du dem Inhalt des Links nicht folgen kannst leider gar nicht.
https://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm