Hallo, wir beschäftigen uns zur Zeit mit dem Thema Überstunden.

Wir haben eine 5-Tage-Woche bei 40 Arbeitsstunden pro Woche.
Nach §3 ArbZG darf die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden täglich nicht überschreiten.
Mir ist hier nicht klar was die höchstzulässige Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser 6 Monate ist:
- 40 Stunden ( da nur an 5 Tagen gearbeitet wird)
- 48 Stunden ( da der Samstag als Werktag laut ArbZG zählt, also 6 x 48)

Sollte der erste Fall zutreffen, so müssten wir uns keine Gedanken über eine etwaige Ausbezahlung von Überstunden machen, da diese ja faktisch immer durch Zeit ausgeglichen werden müssten.

Wisst ihr, was hier gilt und gibt es evtl. Urteile dazu?