Erstellt am 15.12.2023 um 11:27 Uhr von Meph1977
die höchstzulässige Arbeitszeit ist 48 stunden im 6 Monatsdurchschnitt. Wochenweise darf die Arbeitszeit aber auch mal auf 60 Stunden hochgehen solange es im Durchschnitt unter 48 bleibt.
Erstellt am 15.12.2023 um 14:55 Uhr von Olav HB
Maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Da aber das Arbeitsgesetz von 5 werktage ausgeht, bedeutet dies ein täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden (welche ausnahmesweise mal auf 10 Stunden verlängert werden kann {bis auf einige wenige Ausnahmen} ), was wiederum bei einer Arbeitswoche von 5 Tage zu 40 Stunden führt.
Es gilt zu unterscheiden zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Letzteren müssen angeordnet werden UND sind Mitbestimmungspflichtig, d.H. der BR muss zustimmen.
Mehrarbeit fällt an, wenn man "noch eben etwas fertig macht" und dafür länger bleibt. Die VErgütung (in Freizeit oder Geld) muss aber geltend gemacht werden. Tut mn das nicht, kann man in Schwierigkeiten geraten wenn der Ag vorm Arbeitsgericht sagt, das er bis zur Klage keine Ahnung davon hatte, dass die Mehrarbeit geleistet wurde (wobei das mit dem Nachweisgesetz inzwischen schwierig sein wird).
Da das Arbeitszeitgesetz immer ein Durchschnitt über ein bestimmten Zeitraum vosieht, gilt der GRundsatz sowohl bei Mehrabeit als bei Überstunden: Nur wenn es aus betriebliche Gründe absolut nicht möglich ist die Stunden in Freizeit auszugleichen, kann die Auszahlung entsprechend erfolgen.