Erstellt am 18.07.2006 um 16:47 Uhr von Rollie
Ich kann nicht ableiten, das der AG dazu verpflichtet ist, den Mitarbeiter darüber zu informieren.
Der betristete Vertrag endet ja zu einem definierten Zeitpunkt und fertig. Wenn der AG daran Interesse haben sollte, den Mitarbeiter darüber hinaus beschäftigen zu wollen, kann er das dem AN wissen lassen. er kann stattdessen aber auch einen neuen Mitarbeiter einstellen.
Es könnte ja auch der Mitarbeiter auf den AG zugehen und fragen, ob Bedarf und Interesse an der Fortsetzung der Beschäftigung besteht.
In Tarifverträgen könnte ggf. geregelt sein, das befristete Mitarbeiter vorrangig gegenüber neuen Mitarbeitern zu beschäftigen sind.
Erstellt am 18.07.2006 um 23:02 Uhr von Ramses II
Selbstverständlich gibt es eine solche Erklärungsfrist nicht! (Obwohl... wer weiß was uns die große Koalition noch beschert).
Man stelle sich mal vor, es gäbe z.B. eine dreimonatige Frist, dann wären in vielen Unternehmen Gespräche folgender Art an der Tagesordnung: "Herr Maier, Sie wissen ja, dass in 12 Wochen Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Wir würden Sie ja gerne weiterhin beschäftigen, aber wir haben leider die 3 monatige Erklärungsfrist versäumt, deshlab dürfen wir nach der aktuellen Gesetzeslage Ihren Vertrag nicht mehr verlängern. Das tut uns sehr leid für Sie. Wenn Sie für persönliche Bewerbungen Urlaub brauchen, dann sagen Sie es doch bitte damit wir das regeln können."
Erstellt am 19.07.2006 um 10:23 Uhr von paula
der AG muss gar nichts sagen noch nicht einmal am letzten Arbeitstag. das arbeitsverhältnis endet dann wie vereinbart. der AG muss nur aufpassen, das der AN nicht am nächsten tag erscheint und arbeitet. Sollte er dies dulden (also Arbeit bewußt entgegennehmen) so handelt es sich dann um einen unbefristeten vertrag