Hallo ich bin neu im Betriebsrat und habe folgende Frage:
Ein Mitarbeiter in unserem Unternehmen hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum
30. September 2006! Wann muß die Geschäftsleitung ihm mitteilen, ob er einen neuen Arbeitsvertrag bekommt oder keinen neuen Arbeitsvertrag bekommt??? Und in welchem Gesetz steht das???