Befristungsende - wann muss der AG informieren?
Hallo,
wann muss der AG einem Befristeten Mitarbeiter bescheid geben ob die Befristung verlängert wird oder nicht. Ich hab mich mal schlau gemacht und den Begriff rechtzeitig gelesen wann ist rechtzeitig?? Bsp Die Befristung eines Mitarbeiter läuft am 30.11.08 aus.
Da wir im Betrieb vor ein paar Monaten den Fall hatten das ein Befristeter MA einen Tag nach dem Ablauf seiner Befristung zur Arbeit erschienen ist ohne dass er info vom AG bekommen hatte, war er ja automatisch Unbefristet "übernommen". Der AG wollte dann den MA eine Woche später wieder ein Befristetes Verhältnis stellen. Da habe ich dann unserem Pers. Chef ein paar Paragaphen um die Ohren gehauen und der Kollege wurde nicht in ein Befristete Verhältniss gestellt. Jetzt habe ich die vermutung das mir der Pers.Chef eine rein würden will. Also wann muss der AG den MA informieren??
Community-Antworten (8)
05.11.2008 um 09:27 Uhr
@TD,
rechtzeitig ist ein dehnbarer Begriff!
Fakt ist, dass es noch rechtzeitig ist, wenn der Kollege 5 Minuten vor Feierabend am letzten Arbeitstag neu befristet oder entfristet wird!
Ist zwar nicht die feine englische Art, aber der Kollege war mit Unterschrift des befristeten Arbeitsvertrages einverstanden, dass der Vertrag am XX.XX.XX endet und davon muss er in erster Linie ausgehen.
Überlegt euch mal, mit dem AG eine schriftliche! Vereinbarung zu treffen, in der festgelegt wird, wann einem befristeten Kollegen die freudige oder auch Hiobsbotschaft mitgeteilt werden muss.
05.11.2008 um 09:33 Uhr
Der befristete Kollege hat sich doch sowieso rechtzeitig vor Ablauf der Befristung bei der AA zu melden, da im Allgemeinen der Vertrag mit Auslaufen der Befristung beendet ist. Sinnvoll ist natürlich, wenn man sich rechtzeitig zusammensetzt und über den Verbleib etc. entscheidet, ist einfach nur fair ggü. dem Kollegen, aber wer fragt heut schon nach sowas!
05.11.2008 um 09:58 Uhr
. . . mit Betriebsvereinbarungen zu dieser Thematik hätte ich in manchen Betrieben Bauchschmerzen, z.B. wenn - wie im sozialen Bereich die Finanzierung von irgendwelchen Ämtern abhängt, oder wie in Pflegeheimen, wo der Belegungsgrad ausschlaggebend ist, aber auch in Betrieben, die eine Befristung von der Auftragslage abhängig machen müssen. Leider ist es so, dass es auf Grund dieser und noch anderer Umstände keine gestzlichen Vorgaben gibt. Allerdings soll es Chefs geben, die dem befristeten Erdenwürmchen freundlich sagen, dass sie gern weiter befristen würden, dass jedoch noch die Finanzierung geklärt werden muss und dass es evtl. ganz kurzfristig sein könnte. Im Gegensatz dazu die anderen, die nach Gutsherrenart einhergehen und meinen, dass Freitag Nachmittag 5 Minuten vor Feierabend immer noch Zeit ist, den MA zu informieren. Nur: auch diese werden künftig umdenken müssen, denn die goldenen Zeiten, wo die willigen Arbeitskräfte Containerweise vor der Tür standen, sind lange vorbei. Und es könnte dann durchaus passieren, dass der befristete Mensch 5 Minuten vor Feierabend auf die erwiesene Gnade der Weiterverlängerung antwortet, dass er inzwischen einen anderen Arbeitgeber gefunden hat, der ihn evtl. sogar fest anstellt . . .
05.11.2008 um 11:56 Uhr
Hallo TD, wenn der AG einen AN nach der Befristung weiterbeschäftigen will, muss doch der BR mindestens eine Woche vorher nach § 99 BetrVG angehört werden. Ansonsten endet eine Befristung mit dem vereinbarten Datum. Eine Info des AG an den AN ist rechtlich nicht vorgesehen.
05.11.2008 um 16:03 Uhr
Hallo,
dieses Thema hatten wir in unserem Betrieb auch schon des öfteren.
3 Monate vor Auslauf des Vertrags muss der AG dem AN mitteilen ob er unbefristet übernommen wird oder ob der Vertrag ausläuft.
Der AN muss sich nämlich bereits 3 Monate vor Ablauf des Vertrags beim Arbeitsamt melden.
Gruß
FWLeh
05.11.2008 um 17:27 Uhr
@FWLeh:
es stimmt, dass sich der AN 3 Monate vor Auslaufen des Verrages bei der Agentur für Arbeit melden muss.
Es stimmt aber nicht, dass der AG ihm/ihr 3 Monate vorher sagen muss, ob er/sie übernommen wird. Der AG sollte das wegen der Meldung bei der Agentur für Arbeit tun, aber er ist nicht dazu gezwungen.
Kleine Anekdote dazu aus unserer Firma, aus Vor-BR-Zeiten: ein befristeter Vertrag ging seinem Ende entgegen, und der Kollege hat sich ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit gemeldet, da er keine Aussage vom AG bekommen hat (ich persönlich wäre selbst zum AG gegangen und hätte gefragt, aber egal...). Die Agentur für Arbeit hatte auch tatsächlich ein Stellenangebot für ihn, und nach zwei, drei Gesprächen waren der Kollege und die neue Firma sich einig, und es stand nur noch die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag aus.
Als nun irgendwann unsere Personalabteilung aus dem Mustopf kam und ihm mitteilte, dass sein befristeter Vertrag in einen unbefristeten umgewandelt werden solle, teilte ihnen der Kollege mit, dass er den neuen Vertrag nicht mehr bräuchte, siehe oben. Großes Erstaunen und Entsetzen auf der Gegenseite folgte (unglaublich, aber wahr), aber man kriegte es dann doch noch so hin, dass der Kollege bei uns blieb, mit einem unbefristeten Vertrag natürlich.
Seitdem kriegen alle, die befristete Verträge haben, spätestens 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages Bescheid.
Gruß khel
05.11.2008 um 19:27 Uhr
@ All,
wir haben das anders geregelt gekriegt: falls der Befristete nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf seiner Befristung bescheid bekommen hat , kann er davon ausgehen das er übernommen/weiterbefristet wird. Falls es doch nicht dazu kommt, stetzt sich die Reglung in Kraft , das er eine 3 Monatige Projektbefristung drangehangen bekommt für die Meldung beim AA !! Seitdem kommt die Mitteilung an den Befristeten meistens rechtzeitig !! So können nette BR´s nette Vereinbarungen mit dem sonst nicht so netten Personaler abschließen !!
06.11.2008 um 09:28 Uhr
Hi,
Bei dieser Frage sollte man nicht vergessen einen ggf. geltenden TV zu bemühen. Bei uns (MTV IGM Bay.) muss der AG 1 Monat vor Ablauf der Befristung den AN auf die Beendigung hinweisen. Versäumt er diese Frist wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen.
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