Versetzung - Muß man da nicht den BR informieren?
3Mitarbeiter sollen zu anderen Mitarbeiter zugesetzt werden, die gleiche Tätigkeit aus üben, aber der Vorgesetzte von den 3Mitarbeitern wäre dann der von den anderen Mitarbeitern. Muß man da nicht den BR informieren?
Community-Antworten (3)
29.03.2007 um 09:34 Uhr
Hallo Ja, wenn es eine Versetzung ist muss der AG informieren! Siehe BetrVG §99. Das mit dem Vorgesetzten habe ich, wenn ich ehrlich bin, nicht ganz verstanden...
29.03.2007 um 10:20 Uhr
Wenn ich das richtig verstehe, ändert sich für die 3 MA das Vorgesetztenverhältnis, somit wäre es eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.
29.03.2007 um 10:45 Uhr
Hallo Mond,
im Fitting zu § 99 RN 117 steht:
"Nicht auszureichend für das MBR bei Versetzung ist dagegen ein Wechsel der Arbeitskolonne oder Arbeitsgruppe, der Wechsel des Vorgesetzten, die Zuteilung des Betriebsteils zu einer anderen Leitungsstelle im Unternehmen."
Wenn also der Arbeitsbereich und die Tätigkeit sich nicht ändert, sondern nur der Vorgesetzte, sehe ich hier kein MBR des BR.
MfG Angi1
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