Erstellt am 29.03.2007 um 07:34 Uhr von voto
Hallo
Ja, wenn es eine Versetzung ist muss der AG informieren! Siehe BetrVG §99.
Das mit dem Vorgesetzten habe ich, wenn ich ehrlich bin, nicht ganz verstanden...
Erstellt am 29.03.2007 um 08:20 Uhr von Jube
Wenn ich das richtig verstehe, ändert sich für die 3 MA das Vorgesetztenverhältnis, somit wäre es eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.
Erstellt am 29.03.2007 um 08:45 Uhr von Angi1
Hallo Mond,
im Fitting zu § 99 RN 117 steht:
"Nicht auszureichend für das MBR bei Versetzung ist dagegen ein Wechsel der Arbeitskolonne oder Arbeitsgruppe, der Wechsel des Vorgesetzten, die Zuteilung des Betriebsteils zu einer anderen Leitungsstelle im Unternehmen."
Wenn also der Arbeitsbereich und die Tätigkeit sich nicht ändert, sondern nur der Vorgesetzte, sehe ich hier kein MBR des BR.
MfG
Angi1