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wann soll man MA über bevorstehende Kündigung informieren

H
hanspeterM
Jan 2018 bearbeitet

Halo,

bei uns soll einigen Kollegen betriebsbedingt gekündigt werden. Die Liste der zu kündigenden MA ist zwischen GF und BR bereits abgestimmt, der Sozialplan liegt schriftlich noch nicht vor, ist aber ebenfalls abgestimmt.

Wann sollten die Kollegen informiert werden. Sofort? oder erst wenn der Plan vorliegt? oder erst wenn die BA informiert ist?

Vielen Dank im voraus,

Hans-Peter

2.85102

Community-Antworten (2)

Z
Zardoz

13.11.2006 um 13:18 Uhr

Hallo,

wir informieren sobald das Kündigungsvorhaben dem Betriebsrat vorliegt. Der Kollege kann so die sieben Tage des Anhörungsverfahrens schon nutzen um sich mit uns abzustimmen und anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß

Axel

H
hanspeterM

13.11.2006 um 13:33 Uhr

Vielen Dank für die Anwort, Axel.

Es handelt sich aber nicht um normale Kündigungen, sondern um Massenentlassung mit Sozialplan und allem drum und dran. Der Plan ist aber noch nicht fertig (schriftlich).

Was tun?

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