wann soll man MA über bevorstehende Kündigung informieren
Halo,
bei uns soll einigen Kollegen betriebsbedingt gekündigt werden. Die Liste der zu kündigenden MA ist zwischen GF und BR bereits abgestimmt, der Sozialplan liegt schriftlich noch nicht vor, ist aber ebenfalls abgestimmt.
Wann sollten die Kollegen informiert werden. Sofort? oder erst wenn der Plan vorliegt? oder erst wenn die BA informiert ist?
Vielen Dank im voraus,
Hans-Peter
Community-Antworten (2)
13.11.2006 um 13:18 Uhr
Hallo,
wir informieren sobald das Kündigungsvorhaben dem Betriebsrat vorliegt. Der Kollege kann so die sieben Tage des Anhörungsverfahrens schon nutzen um sich mit uns abzustimmen und anwaltlichen Rat einzuholen.
Gruß
Axel
13.11.2006 um 13:33 Uhr
Vielen Dank für die Anwort, Axel.
Es handelt sich aber nicht um normale Kündigungen, sondern um Massenentlassung mit Sozialplan und allem drum und dran. Der Plan ist aber noch nicht fertig (schriftlich).
Was tun?
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