In unserer Firma sind 38 Wochenarbeitsstunden üblich. Zur Hälfte ist das durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, bei den anderen Mitarbeitern steht dies bereits im Arbeitsvertrag. Nun plant die Geschäftsleitung die Arbeitszeit generell auf 40 Stunden zu erhöhen.
In wie weit muß der BR gehört werden. Hat er ein Mitbestimmungsrecht?