Erstellt am 04.06.2010 um 19:52 Uhr von Tanzbär
Frage: Was sind gekürzte Sollzahlen?
Betriebsratsstunden werden mit gar nichts verrechnet.
Erstellt am 04.06.2010 um 20:04 Uhr von rainerw
@trinda,
erstmal schliesse ich mich Tanzbär´s Frage an.
Dies vonn Dir benannten gekürzten Sollstunden sind ja bestimmt Stunden die aus Deinem arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind.
Machst Du während Deiner normalen Arbeitszeit BR arbeit bist Du ja eh in der normalen Arbeitszeit. Klingt zwar irgendwie bekloppt aber ist nun mal so.
Machst Du BR arbeit außerhalb Deiner normalen Arbeitszeit sind diese in Freizeit wieder abzugelten. Und nur wenn es gar nicht anders geht können dies ausbezahlt werden.
Personalmangel wäre hier z. B. kein Grund den Freizeitausgleich nicht zu gewähren.
Erstellt am 04.06.2010 um 20:14 Uhr von trinda
sollzahlen sind arbeitstunden die in unseren verkaufstellen pro woche zur verfügung stehen unser arbeitgeber kürzt diese nach belieben aber die kollegen gehen nicht von ihren vertraglichen stunden runter nun sollen die br stunden dann darauf verrechnet werden also wenn ich 30 stunden sollzahlen habe und der arbeitgeber kürzt 6 davon bekomme ich wenn ich zum br gehe keine aushilfe für diese 6 stunden
Erstellt am 04.06.2010 um 20:37 Uhr von nicoline
trinda,
*bekomme ich wenn ich zum br gehe keine aushilfe für diese 6 stunden*
Und was bedeutet das im Klartext? Das Du dann eigentlich nicht zur Sitzung gehen kannst???
Erstellt am 05.06.2010 um 21:11 Uhr von paula
der AG muss keinen Ersatz für die aufgewendeten BR-Zeiten einstellen. Nur in Ausnahmefällen kann aus dem unterbliebenen Ersatzbedarf eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit werden