Erstellt am 06.08.2018 um 21:30 Uhr von celestro
Diese Antwort wurde von "celestro" gelöscht.
Erstellt am 06.08.2018 um 21:31 Uhr von Pjöööng
Ohne Jux: Ganz einfach ==> Alle Mitarbeiter treten in die Gewerkchaft ein.
Aber davon abgesehen: Was sagt denn dieser Passus? Dass der AN keinen Anspruch hat... Was passiert denn wenn ein Arbeitnehmer während der Pause seinen Arbeitsplatz verlässt? Kommt dann der Werkschutz?
Erstellt am 06.08.2018 um 21:40 Uhr von mcboy88
Unsere Gewerkschaftssekretärin ist gleicher Meinung und wird in fünf Wochen in der Betriebsversammlung etwas dazu äußern. Nein, kein Werksschutz aber der AG droht natürlich mit Abmahnungen und hat diese auch zum Teil schon verteilt. Seit der Wahl haben wir schon sieben neue Mitglieder (werben) können. Selbst diesen Satz hätte er ohne BR nicht einführen dürfen?
Erstellt am 06.08.2018 um 21:42 Uhr von mcboy88
Uns geht's auch zusätzlich darum, dass den AN erlaubt wird das Gelände in der Pause verlassen zu dürfen. Weil die einen dürfen es und die anderen nicht....
Erstellt am 06.08.2018 um 22:10 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber ich bitte den Satz doch mal sorgfältig zu lesen:
"der AN hat keinen Anspruch darauf seinen Arbeitsplatz während der Pause zu verlassen"
Vergleiche: "Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz."
Der Fahrgast DARF sich hier auf einen freien Platz setzen, er hat eben nur keinen Anspruch darauf dass ein freier Platz vorhanden ist. Ebenso dürfen Eure Kollegen selbstverständlich in den Pausen ihren Arbeitsplatz verlassen, sie haben aber keinen Anspruch darauf dass es faktisch auch möglich ist.
Hier abzumahnen ist ein Witz!
Erstellt am 06.08.2018 um 22:20 Uhr von mcboy88
Danke, ja es dauert bei mir etwas länger...
Die Betroffenen sind noch in der Befristung und haben Angst sich dagegen zu wehren...
Erstellt am 06.08.2018 um 23:58 Uhr von celestro
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2016-05/arbeitspausen-mitarbeiter-aktivitaeten-verbot-arbeitsrecht
Erstellt am 07.08.2018 um 06:46 Uhr von kratzbürste
Wenn es um die Verträge geht: Der 87 er zieht hier nicht. Wenn schon dann § 94 BetrVG.
Was die Regeln ganz allgemein der Pausen angeht schon 87. Da wird dann ganz automatisch das zum Anspruch, was ihr mit dem AG in einer Betriebsvereinbarung nieder legt.