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Verlassen des Arbeitsplatzes während der Pause

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Mcboy88
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, wir diskutieren zur Zeit mit dem AG darum , dass er aus den Dienstverträgen den Passus "der AN hat keinen Anspruch darauf seinen Arbeitsplatz während der Pause zu verlassen" entfernen soll. Naturlich will er dies nicht. Eine solche Regelung ist doch Mitbestimmungspflichtig nach Paragraph 87 oder täusche ich mich. Zumindest geht dies aus einem Urteil von 1990 hervor, worin zu lesen ist, dass der AG mit dem BR so etwas geregelt hat. In unserer Einrichtung ist dies nie der Fall gewesen. Also hat er einseitig dies gereglt. Zum anderen ist diese Regelung nur für die tariflosen Mitarbeitern in den Dienstverträgen zu finden. Alle die nach dem BAT bezahlt werden und der MTV Anwendung findet, tritt diese Regelung nicht in Kraft. Wie kann hier am besten dagegen gegangen werden?

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Community-Antworten (7)

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Pjöööng

06.08.2018 um 23:31 Uhr

Ohne Jux: Ganz einfach ==> Alle Mitarbeiter treten in die Gewerkchaft ein.

Aber davon abgesehen: Was sagt denn dieser Passus? Dass der AN keinen Anspruch hat... Was passiert denn wenn ein Arbeitnehmer während der Pause seinen Arbeitsplatz verlässt? Kommt dann der Werkschutz?

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Mcboy88

06.08.2018 um 23:40 Uhr

Unsere Gewerkschaftssekretärin ist gleicher Meinung und wird in fünf Wochen in der Betriebsversammlung etwas dazu äußern. Nein, kein Werksschutz aber der AG droht natürlich mit Abmahnungen und hat diese auch zum Teil schon verteilt. Seit der Wahl haben wir schon sieben neue Mitglieder (werben) können. Selbst diesen Satz hätte er ohne BR nicht einführen dürfen?

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Mcboy88

06.08.2018 um 23:42 Uhr

Uns geht's auch zusätzlich darum, dass den AN erlaubt wird das Gelände in der Pause verlassen zu dürfen. Weil die einen dürfen es und die anderen nicht....

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Pjöööng

07.08.2018 um 00:10 Uhr

Sorry, aber ich bitte den Satz doch mal sorgfältig zu lesen: "der AN hat keinen Anspruch darauf seinen Arbeitsplatz während der Pause zu verlassen"

Vergleiche: "Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz."

Der Fahrgast DARF sich hier auf einen freien Platz setzen, er hat eben nur keinen Anspruch darauf dass ein freier Platz vorhanden ist. Ebenso dürfen Eure Kollegen selbstverständlich in den Pausen ihren Arbeitsplatz verlassen, sie haben aber keinen Anspruch darauf dass es faktisch auch möglich ist.

Hier abzumahnen ist ein Witz!

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Mcboy88

07.08.2018 um 00:20 Uhr

Danke, ja es dauert bei mir etwas länger... Die Betroffenen sind noch in der Befristung und haben Angst sich dagegen zu wehren...

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kratzbürste

07.08.2018 um 08:46 Uhr

Wenn es um die Verträge geht: Der 87 er zieht hier nicht. Wenn schon dann § 94 BetrVG.

Was die Regeln ganz allgemein der Pausen angeht schon 87. Da wird dann ganz automatisch das zum Anspruch, was ihr mit dem AG in einer Betriebsvereinbarung nieder legt.

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