Erstellt am 09.06.2008 um 12:42 Uhr von Nemeth
@chappi
Wenn Ihr eine Zeiterfassung habt, müsst ihr doch auch eine zugehörige BV zur Zeiterfassung und (evtl. gesondert) eine zu den Arbeitszeiten haben, worin solche Dinge zu regeln sind. Ein Gesetz gibt es meines Wissens nach für diesen Fall nicht.
Erstellt am 09.06.2008 um 12:45 Uhr von mainpower
Hallo,
macht doch eine BV zur Zeiterfassung.
Es macht Sinn auch in den Pausen abzustechen wenn man das Betriebsgelände verlässt. Ich denke da an einen Brand, Explosion oder ähnliches wo man wissen müsste wer sich auf dem Betriebsgelände aufhält. Sonst hat man keinen anhaltspunkt ob jemand vermisst wird.
Erstellt am 09.06.2008 um 13:04 Uhr von SSGG
Moin chappi,
Eure Arbeitszeiten legt entweder der TV, die BV oder der AV fest.
Das ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
Der AG ist natürlich daran interessiert, daß die vereinbarten Arbeitszeiten *ohne Pausenzeiten*, ob nun das Gelände verlassen wird oder nicht.
Interessant wird der BGN-Versicherungsschutz während des Verlassens des Betriebsgeländes.....