Erstellt am 15.07.2006 um 16:19 Uhr von Hirnixxl
Warum kommt der MA zum BR?
Der Arbeitsplan hat wegen der Mitbestimmung von der Leitung dem BR vorgelegt zu werden. Ohne Zustimmung des BR darf der Plan nicht veröffentlicht werden.
Zumindest Sonntagsarbeit gehört zu den Erschwernissen. Und diese sind gleichmäßig auf alle Mitarbeiter zu verteilen und der BR hat das zu überwachen.
Erstellt am 15.07.2006 um 16:24 Uhr von Mutige Schwester
Danke schön, das wußte ich so gar nicht.
Wir sind aber eine Mitarbeitervertretung....haben wir die gleichen Rechte wie ein Betriebsrat? (auch wenn dumm gefragt)
- die alte MAV hat auch nie die Dienstpläne kontrolliert...unwissentlich???? ich werde nachforschen.
Vielen Dank Mutige Schwester
Erstellt am 15.07.2006 um 23:02 Uhr von Kölner
@Mutige Schwester, Hirnixxl
Wir sind bei der Kirche. Hier regiert die MAV als zahnloser Tiger. Demnach ist das mit den Dienstplänen Humbug!
Erstellt am 15.07.2006 um 23:34 Uhr von Ramses II
Mehr als 75 Sonntage hintereinander dürfen keinesfalls gearbeitet werden.
Erstellt am 17.07.2006 um 09:48 Uhr von Barbara
Mutige Schwester!
1. Arbeitszeitgesetz( ArbZG, § 11 Abs. 1 -Min. 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben
2. ArbZG § 11 Abs. 3 - Werden AN an einem Sonntag beschäftigt , müssen sie einen Ersatzruhetag in den nächsten 2 Wochen bekommen
3. Ich hab zwar TVöD nicht vorliegen , aber im alten BAT stand : Min 1 Sonntag im Monat muss frei bleiben ( Ersatzruhetag nicht vergessen)
4. Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 17.07.2006 um 11:06 Uhr von Mutige Schwester
@ Barbara...das hilft mir schon weiter. Aber haben sie vielleicht den Textabschnitt oder § parat? Wo steht genau, dass ein Sonntag im Monat frei bleiben muß?
Vielen Dank Mutige Schwester