Erstellt am 27.03.2008 um 18:45 Uhr von pirat
@ Schnulli
Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1. Sonntag auf. Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind im Extremfall auch 19 Arbeitstage in Folge möglich. Weitere Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages möglich ( §§ 7 und 12 ArbZ)
Fundstelle hier....
http://asinfo.site.uni-wuppertal.de/cgi-bin/komnet-f/asinfo.cgi?setcat=BAS/8/1/5
Erstellt am 28.03.2008 um 09:54 Uhr von schnuri
Hallo Schnulli,
aus arbeitsmedizinischer Sicht sind nur max. 7-8 Tage hintereinander erlaubt. Euer BR soll dies aufnehmen und umsetzen, da dieser auch maßgeblich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der AN zuständig ist
Erstellt am 28.03.2008 um 21:46 Uhr von Lotte
Schnuri,
"aus arbeitsmedizinischer Sicht sind nur max. 7-8 Tage hintereinander erlaubt" Hier kann es sich lediglich um eine Empfehlung handeln, erlaubt ist das, was das ArbZG hergibt.
Erstellt am 29.03.2008 um 21:23 Uhr von jotim
6 Tage am Stück, dann mind. ein Tag frei. Ruhetage bzw. Ruhehalbtage im Jahr sind noch zu beachten. Es schadet nicht für so ganz elementare Regeln auch mal in Gesetze und - sofern vorhanden und anwendbar - Tarifverträge zu schauen...
Erstellt am 29.03.2008 um 21:30 Uhr von Lotte
jotim,
Was schreibst Du eigentlich für einen Unsinn?
"6 Tage am Stück, dann mind. ein Tag frei" In Betrieben ohne Sonntagsarbeit muss es nicht "ein" Tag, sondern der Sonntag sein und in Betrieben, in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist, sieht die Gesetzeslage völlig anders aus, da hat Pirat den richtigen Hinweis gegeben. Und was bitte sind "Ruhehalbtage"?
Erstellt am 29.03.2008 um 22:07 Uhr von Kölner
@jotim
In Ergänzung zu Lotte:
Bitte ergänze Dein Wissen schleunigst, denn dieses ist so dermaßen falsch...