Erstellt am 05.10.2006 um 13:50 Uhr von nidis
Meist sind solche Dinge in Tarifverträgen geregelt. Wenn nicht, gilt das Arbeitszeitgesetz. Theoretisch kannst Du 13 Tage hintereinander arbeiten.
Erstellt am 05.10.2006 um 17:31 Uhr von waschbär
schnuri,
wieviele nachtdienste hält du denn aus ohne schäden an leib und seele ?.
bei mehr als 13 hinter ein ander darft du sagen " ich bin fertig" !
ausser du hast eine BV oder einen Tarif, da hast du mehr glück und musst nicht mal 13 am stück arbeiten.
p.s wer verantworetet das eigendlich noch das "Schwestern" ob Heim oder Krh. Dauer müde sind ?