Wieviele Tage darf man nach dem Arbeitszeitgesetz hintereinander arbeiten?
Hallo!
Wieviele Tage darf man nach dem Arbeitszeitgesetz hintereinander arbeiten??
Danke
Community-Antworten (16)
13.12.2007 um 16:01 Uhr
Rein theoretisch sind max 19 Tage nach Gesetz möglich. Beginn Montag der erste und zweite Sonntag wird gearbeitet. Für den ersten Sonntag ist ein Ersatzruhetag innerhalb von 14 Tagen zu gewähren. Ergibt 19
13.12.2007 um 16:07 Uhr
stimmt es das man laut dem ArbZG, 48 Stunden durch Arbeiten darf?
13.12.2007 um 16:22 Uhr
wie durcharbeiten? du meinst 2 tage ohne zwischendurch Feierabend zu haben? lol, lass das bloß nicht den chef hören, der macht das glatt. geht natürlich nicht
13.12.2007 um 16:36 Uhr
Frosch wo steht das?
13.12.2007 um 16:47 Uhr
im ArbZG §3
13.12.2007 um 18:08 Uhr
Etwas verrutscht. Ist dann eher der §4 Zum Thema 19 Tage durch. Glaub ich eher nicht find gerade aber das passende Gesetz nicht.
13.12.2007 um 18:12 Uhr
"Etwas verrutscht. Ist dann eher der §4 " " Verrutsch doch besser noch etwas weiter...
Zum Thema 19 Tage durch. Glaub ich eher nicht
Stimmt aber...
"find gerade aber das passende Gesetz nicht."
Ich würde es ja mit dem Arbeitszeitgesetz versuchen...
13.12.2007 um 20:02 Uhr
peanuts und wie ist das in der Nacht?zählen dort die Tage mit oder nicht?
frosch wo finde ich das Arbeitszeitgesetz?
13.12.2007 um 20:17 Uhr
@joko, Junge, Junge.......... warum glaubst du, dass bestimmte Wörter dir so dick in's Auge springen...... Klick mal das Wort Arbeitszeitgesetz an! :-))
13.12.2007 um 23:29 Uhr
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer 1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 4 Ruhepausen 1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden
13.12.2007 um 23:48 Uhr
19 Tage geht... §11 Abs3 Arbeitszeitgesetz
48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 12 (oder 6 ) Kalendermonaten... §7 Abs 8 Arbeitszeitgesetz
13.12.2007 um 23:57 Uhr
"48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 12 (oder 6 ) Kalendermonaten..."
Was bedeutet, dass bei entsprechendem Ausgleich für eine gewisse Zeit auch 60 Stunden pro Woche (Werktage) gearbeitet werden darf...
14.12.2007 um 00:01 Uhr
@peanuts Gruselig aber wahr :-(
14.12.2007 um 13:49 Uhr
Hi an alle, laut ArbZG (mit all seinen Ausnahmen) könnte man jeden Tag arbeiten, denn das ArbZG spricht nur von arbeitstäglichen Stunden und nicht von Arbeitstagen !!! Diese müssen in einem Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen auf durchschnittlich 8 Stunden arbeitstäglich kommen. Jedoch müssen 15 Sonntage im Jahr frei sein, sofern dies nicht durch einen TV (Öffnungsklausel besteht im ArbZG) noch gekürzt wurde. Dies ist vom Gesetz her vorgesehen, oft sind bessere Richtlinien im jeweiligen TV vorzufinden.
Noch eine Anmerkung generell zu diesen Punkten im Forum: Hier wird oft nur vom Gesetz gesprochen, hilfreicher wäre es wenn dazu erwähnt würde, welcher TV im Betrieb angewendet wird. Nichts für ungut und allen noch viel Glück.
14.12.2007 um 17:05 Uhr
Juergen
Was bitte hat das Fernsehmodell(TV) mit der Arbeitszeit zu schaffen?Wir haben gar keinen TV in der Firma!Im Wachschutzbüro stand früher mal ein kleiner Schwarz-Weiß TV,aber da wurde Eingebrochen und die Versicherung Zahlte nicht weil das war fahrlässig vom Wachschutz den TV dort offen stehen zu lassen! Sonntags Arbeiten wir nie.Weil da hat die Kirche was gegen und die ist bei uns Grossabnehmer,Gott sei Dank sonst müssten wir dann wohl auch noch arbeiten. Tut mir leid für dich Jürgen das du nicht mal am Sonntag Frei hast!Dann musst du ja nicht nur rund um die Uhr Arbeiten sondern auch Täglich!Ihr solltet eine Intressensvertrettung gründen,das hilft
14.12.2007 um 17:50 Uhr
@joko ich gehe mal davon aus das du den Begriff TV nicht richtig interpretiert hast. TV = Tarifvertrag. Wie dem auch sei, mit deiner Frage von oben hoffe ich für Euch das du nicht der Wortführer eurer Interessenvertretung bist.
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