Erstellt am 06.02.2007 um 08:30 Uhr von Lotte
Schnuri,
hilft Dir das ArbZG z.B. §§ 3, 6?
Erstellt am 06.02.2007 um 11:31 Uhr von didius
@ Schnuri
Die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeitr liegt bei 60 Stunden. Alles, was darüber hinaus geht, ist unzulässig und muss vom BR abgelehnt wereen. Zu beachten ist hierbei, dass zwischen den einzelnen Schichten die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten wird. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf laut EuGH 48 Stunden nicht überschreiten. Bereitschaftszeiten sind hierbei als Arbeitszeit zu werten.
Erstellt am 06.02.2007 um 12:47 Uhr von didius
@Ramses II
Es gibt ein Urteil des EuGH vom 03.10.2000, dessen Gültigkeit vom BAG ( 1ABR 6/05) 2006 bestätigt wurde, auch wenn unser Arbeitszeitgesetz noch nicht angepasst wurde. In diesem Urteil ist geregelt, dass die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden ausgedehnt werden darf, im Durchschnitt aber in 12 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf. Bereitschaftszeit wird in die wöchentliche Arbeitszeit zugerechnet. Frag mal die Kollegen aus dem Rettungsdienst, die Bundesweit von dieser Regelung profitiert haben.