Erstellt am 14.07.2006 um 18:12 Uhr von Kölner
@Bob
Warum soll der AG ihm nicht kündigen können? Ob eine solche Kündigung bei einer ggf. KSch-Klage bestand hat, ist doch die zweite Frage.
Achja, die Möglichkeiten des BR:
Ihr könnt nicht kündigen!
Erstellt am 14.07.2006 um 18:16 Uhr von Bob
"Warum soll der AG ihm nicht kündigen können? Ob eine solche Kündigung bei einer ggf. KSch-Klage bestand hat, ist doch die zweite Frage."
- gerade das ist ja meine Frage!!
"Achja, die Möglichkeiten des BR:
Ihr könnt nicht kündigen!"
- Ach nee! Mensch Kölner ne wirkliche Hilfe ist das nicht...ist wirklich dringend!
Erstellt am 14.07.2006 um 18:31 Uhr von Kölner
@Bob
Witzbold! Was ist denn Deine genauere Frage? Soll ich Hellsehen?
Was Hypothetisches:
- In der Regel hat ein Kollege, der sich kündigen lassen will, nicht mehr die "Kraft" auch noch einen Kündigungsschutzprozess zu führen.
- Wenn eine Kündigungsschutzklage anstrengt wird, wird der AG belegen müssen, dass es häufige (Kurzzeit-)Erkrankungen gegeben hat, es dem AG (auch wirtschaftlich) nicht zuzumuten ist, dass dieser Kollege weiter beschäftigt wird und das es zu vermuten ist, dass noch weitere, häufige (Kurzzeit-)Erkrankungen entstehen werden.
- Der BR kann sich gegen ein solches Kündigungbegehren auflehnen oder eben nicht, er kann bedenken äußern und ggf. dem AG die hellseherischen Fähigkeiten hinsichtlich der zu erwartenden weiteren Erkrankungen absprechen
- in Eurem Fall könnte es sich aber auch genau so gut um einen kündigungswilligen Menschen handeln, dem gekündigt werden soll; das könnte der BR im Rahmen des Anhörungsverfahrens eruieren
Erstellt am 14.07.2006 um 22:03 Uhr von Rollie
Und im Zweifelsfalle hat Mitarbeitern, die beabsichtigen, das Schiff zu verlassen, das Angebot einer Abfindung, ihre Entscheidung erleichtert. Für den AG eine rein kalkulatorische Frage, denn ob ein Mitarbeiter nun Lohnfortzahlung kostet und nichts leistet, oder mit Abfindung ausscheidet, kommt für den AG unter Umständen aufs Gleiche.
Erstellt am 16.07.2006 um 19:05 Uhr von Bob
Der Mitarbeiter will solange im Unternemen bleiben bis er etwas anderes hat. Unser AG hat ihm schon ein Vergleichsangebot gemacht, welches der Mitarbeiter aber ablehte. Nun will unser Chef im so kündigen, oder es zumindest versuchen.
Ich denke er wird als Grund die häufigen Krankenzeiten heranziehen, das ist jetzt aber Spekulation. Der MA "parkt" sich in der Firma bis er etwas neues hat. Selbst ich als BR kann da unseren Chef schon verstehen. Trotzdem müssen wir, wenn die Kündigung bei uns auf dem Tisch liegt diese natürlich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen...voll die Zwickmühle!
Erstellt am 16.07.2006 um 21:31 Uhr von Fayence
Bob,
die Zwickmühle kann ich nicht ganz nachvollziehen! Weder müsst Ihr zu einem etwaigen Kündigungsbegehren des AG "Ja" noch "Nein" sagen. Ich würde eine solche Anhörung beispielsweise unkommentiert an den AG zurückgeben bzw. die Frist verstreichen lassen.