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DRINGEND: Kündigung - wie ist das bei Krankheit?

B
Bob
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege von mir fiel in den letzten Jahren häufig krankheitsbedingt aus (ca. 5-7 Wochen jährlich). Er hat mehrere OP`s hinter sich. Kürzlich bat er unseren Chef um Versetzung in eine andere Abteilung, da er nicht lange im sitzen arbeiten darf. Er hatte zu diesem Zeitpunkt aber noch kein Attest vom Arzt. Unser Chef wollte sich das durch den Kopf gehen lassen und war dann 3 Wochen im Urlaub. In dieser Zeit musste er weiter in der Abteilung arbeiten, wo es dann zum Streit mit ihm und unserem stellv. Chef kam da er gesundheitlich diese Tätigkeit nicht länger ausüber konnte und um Versetzung bat was unser stellv. ablehnte und sagte er solle sich an den Chef wenden wenn der wieder da ist. Ein Attest gab es immer noch nicht. Da wurde unser Mitarbeiter wütend und sagte "dann geh ich jetzt eben zum Arzt" und verließ die Firma und war erstmal krankgeschrieben.

Hinzu kommt noch das dieser Mitarbeiter unseren Chef vor einiger Zeit sagte das er sich eh nen anderen job suchen wolle und eh keine lust mehr hier hätte und hier nur noch solange bleiben wolle bis er was anderes hätte.

Der Chef will nun diesen Mitarbeiter los werden, er sagt der Mitarbeiter wartet nur auf seinen neuen Job bei ner anderen Firma und will sich bis dahin von uns bezahlen lassen, er hat keine Lust mehr, ist ständig krank und die arbeitleistung stimmt auch nicht mehr.

KANN ER IHM KÜNDIGEN??

Welche Möglichkeiten haben wir als BR?

3.73306

Community-Antworten (6)

K
Kölner

14.07.2006 um 20:12 Uhr

@Bob Warum soll der AG ihm nicht kündigen können? Ob eine solche Kündigung bei einer ggf. KSch-Klage bestand hat, ist doch die zweite Frage.

Achja, die Möglichkeiten des BR: Ihr könnt nicht kündigen!

B
Bob

14.07.2006 um 20:16 Uhr

"Warum soll der AG ihm nicht kündigen können? Ob eine solche Kündigung bei einer ggf. KSch-Klage bestand hat, ist doch die zweite Frage."

  • gerade das ist ja meine Frage!!

"Achja, die Möglichkeiten des BR: Ihr könnt nicht kündigen!"

  • Ach nee! Mensch Kölner ne wirkliche Hilfe ist das nicht...ist wirklich dringend!
K
Kölner

14.07.2006 um 20:31 Uhr

@Bob Witzbold! Was ist denn Deine genauere Frage? Soll ich Hellsehen?

Was Hypothetisches:

  • In der Regel hat ein Kollege, der sich kündigen lassen will, nicht mehr die "Kraft" auch noch einen Kündigungsschutzprozess zu führen.
  • Wenn eine Kündigungsschutzklage anstrengt wird, wird der AG belegen müssen, dass es häufige (Kurzzeit-)Erkrankungen gegeben hat, es dem AG (auch wirtschaftlich) nicht zuzumuten ist, dass dieser Kollege weiter beschäftigt wird und das es zu vermuten ist, dass noch weitere, häufige (Kurzzeit-)Erkrankungen entstehen werden.
  • Der BR kann sich gegen ein solches Kündigungbegehren auflehnen oder eben nicht, er kann bedenken äußern und ggf. dem AG die hellseherischen Fähigkeiten hinsichtlich der zu erwartenden weiteren Erkrankungen absprechen
  • in Eurem Fall könnte es sich aber auch genau so gut um einen kündigungswilligen Menschen handeln, dem gekündigt werden soll; das könnte der BR im Rahmen des Anhörungsverfahrens eruieren
R
Rollie

15.07.2006 um 00:03 Uhr

Und im Zweifelsfalle hat Mitarbeitern, die beabsichtigen, das Schiff zu verlassen, das Angebot einer Abfindung, ihre Entscheidung erleichtert. Für den AG eine rein kalkulatorische Frage, denn ob ein Mitarbeiter nun Lohnfortzahlung kostet und nichts leistet, oder mit Abfindung ausscheidet, kommt für den AG unter Umständen aufs Gleiche.

B
Bob

16.07.2006 um 21:05 Uhr

Der Mitarbeiter will solange im Unternemen bleiben bis er etwas anderes hat. Unser AG hat ihm schon ein Vergleichsangebot gemacht, welches der Mitarbeiter aber ablehte. Nun will unser Chef im so kündigen, oder es zumindest versuchen.

Ich denke er wird als Grund die häufigen Krankenzeiten heranziehen, das ist jetzt aber Spekulation. Der MA "parkt" sich in der Firma bis er etwas neues hat. Selbst ich als BR kann da unseren Chef schon verstehen. Trotzdem müssen wir, wenn die Kündigung bei uns auf dem Tisch liegt diese natürlich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen...voll die Zwickmühle!

F
Fayence

16.07.2006 um 23:31 Uhr

Bob,

die Zwickmühle kann ich nicht ganz nachvollziehen! Weder müsst Ihr zu einem etwaigen Kündigungsbegehren des AG "Ja" noch "Nein" sagen. Ich würde eine solche Anhörung beispielsweise unkommentiert an den AG zurückgeben bzw. die Frist verstreichen lassen.

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