Erstellt am 13.09.2006 um 16:00 Uhr von Konrad
Hallo Henne
bitte solche Fragen ausführlicher Stellen. Es handelt sich dabei um eine personenbedingte Kündigung. So ohne weiteres kann deshalb nicht gekündigt werden. Entscheidend sind Fehlezeit unw die Zukunftsprognose, wie sich das Feheln am Arbeitsplatz weiter entwickeln wird, so lt Rechtsprchung der Arbeitsgerichte.
Erstellt am 13.09.2006 um 16:58 Uhr von Nadine
Wurden seitens Personalabteilung mit dem Mitarbeiter Präventionsgespräche geführt?
Wenn dies nicht erfolgt ist ist die Kündigung meines Wissens nach "ungültig".