Erstellt am 20.09.2006 um 17:42 Uhr von Paulchen
Vielleicht sollte die Koll. zunächst mal einen Antrag beim Versorgungsamt wg. Schwerbehinderung stellen, das gäbe dann ja erhöhten Kündigungsschutz. Vielleicht könnt ihr ja auch mal überlegen, was oder wo die Koll. sonst noch im Betrieb arbeiten könnte. Den AG sollte sie erst mal noch nicht informieren.
Erstellt am 20.09.2006 um 21:23 Uhr von matze83
Hi Paulchen
das hab ich ihr so ähnlich auch geraten. Problem ist die innerbetriebliche Versetzung, weil alle Putzfrauen mit den gleichen Mitteln arbeiten, über das sich auch mehrere beschweren.
Der AG möchte aber das Mittel nicht wechseln (Bürokratie) zudem ist das Mittel ja auch zugelassen für die Reinigung ohne Schutzmasnahmen. Es verursacht wohl aber Kratzen im Hals und Kopfschmerzen.
Dann soll sie sich erst mal beim Versorgungsamt melden, wobei ich nicht glaube dass das etwas bringen würde. Mal schauen, ich bleib am ball und berichte...
MFG
Erstellt am 20.09.2006 um 21:43 Uhr von Lotte
matze83,
sag mal, Dein zweiter Beitrag hört sich an, als ob mehrere AN Probleme mit dem Reinigungsmittel haben? Ist das so oder hab' ich falsch interpretiert?
Erstellt am 20.09.2006 um 23:43 Uhr von Akira
Hallo Lotte
Hallo Matze83
Lese auch aus dem zweiten Beitrag, es besteht ein Problem mit dem oder den Reinigungsmittel.
Matze seht euch bitte mal das Sicherheitsdatenblatt der Reinigungsmittel an.
Welche S-Sätze Sicherheitratschläge (SICHERHEIT BETREFFEND), welche R-Sätze Hinweis auf die besonderen Gefahren (RISIKO BETREFEND) es beinhaltet.
Kratzen im Hals und Kopfschmerzen müssten eurem AG zu denken geben, nicht doch die Mittel durch andere zu ersetzen.
Gibt es zu den Reinigungsmittel auch die dazu gehörenden Betriesanweisungen.
Wie du auch selber schreibst arbeitet die Dame schon 15 Jahre in Vollzeit, ist Tag ein Tag aus den Dämpfen ausgesetzt.
Möglich ist es auch sie verwenden diese Reinigungsmittel nicht vorschriftsmässig, mischen diese zB. mit anderen Mittel.
Wenn der Arzt einen Lungenleiden bestätigt ,warum meldet denn dieser es nicht an die Berufsgenossenschaft? Die BG überprüft dann das Ganze und leitet die weiteren Schritte ein.
Erstellt am 21.09.2006 um 09:41 Uhr von matze83
Hi Akira
Danke für die Tips, werde mir mal das Sicherheitsdatenblatt holen und ma gucken was da so genau drin ist.
MFG MAtze