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Bis wann muss der AG den Urlaub genehmigen

C
cl_aus
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen. Folgende Frage: Eine Mitarbeiterin wurde auf unsere Gruppe Versezt. Nun schreibt sie sich regelmäßig krank, z.Zt. bis zum 21.07. Am 22.07 hätte ich Urlaub. Urlaubsplaner wurde Anfang Jahr genehmigt. Vorgestern beim abgeben der Urlauskarte informierte mich mein AG dass mein Urlaub noch nicht genehmigt werden kann, da das Nichterscheinen bzw. eine Verlängerung der Kranken zur Folge hätte das Dienste nicht abgedeckt wären.

Frage: Kann der AG die Unterschrift bis "kurz vor" hinauszögerne? Ich habe nichts gebucht, aber man stellt sich ja auf den Urlaub ein. Wie steht der BR dazu

Beschäftigt in einem Behindertenheim, TvÖD

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Community-Antworten (5)

R
Rollie

12.07.2006 um 17:47 Uhr

Ich vermute einmal, nicht die Mitarbeiterin schreibt sich krank, sondern ihr Arzt ist der Auffassung, das die Mitarbeiterin gelegentlich Arbeitsunfähig ist. Solange keine stichhaltigen Gründe gegen die Diagnose und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit sprechen, sollte man die Tatsache als gegeben hinnehmen. Es würde dem AG ja freistehen, im zweifelsfall den medizinischen Dienst einzuschalten.

Sicherlich ist es ärgerlich, wenn der Mitarbeiter seinen Urlaub nicht frühzeitig sicher planen kann. Andererseits stellt sich die Frage, ob der Termin der Abgabe der Urlaubskarte nicht auch etwas auf die lange Bank geschoben wurde, zu einem Zeitpunkt, wo der AG betriebliche Belange auf Grund der AU nicht abschätzen kann.

Ich denke, hier mußt Du einen Teil der Kritik und die daraus resultierende Zurückhaltung des AG auch teilweise bei Dir suchen.

K
Kölner

12.07.2006 um 18:24 Uhr

@Rollie Naja. Vielleicht konnte der AN sicher davon ausgehen, dass die Urlaubsplanung zu Beginn des Jahres verbindlich ist...dann wäre Dein Einwand relativ!

@cl_aus Wie wäre es, den BR einzuschalten oder/und zukünftig eine "verbindlichere" Regelung anzumahnen?

R
Rollie

12.07.2006 um 18:54 Uhr

@Kölner,

Einwand berechtigt, aber hätte eine verbindliche Genehmigung eine weitere Genehmigung mittels Urlaubskarte bedurft ? AG genehmigt Anfang Jahr den im Plan eingetragenen Urlaub. Gleichzeitig verweigert er den (ja bereits genehmigten) Urlaub der Urlaubskarte.

Mir erschließt sich die Logik nicht, das ein Mitarbeiter einen genehmigten Urlaub genehmigen lassen soll.

Daher hatte ich die genehmigte "PLANUNG" nicht als verbindliche Zusage verstanden.

K
Kölner

12.07.2006 um 19:06 Uhr

Okay. Da muss wirklich etwas Verbindlicheres her! Oft dient - gerade im Bereich des Ex-BAT - so eine Urlaubskarte nur der Bestätigung von Seiten des AN!

C
cl_aus

13.07.2006 um 15:40 Uhr

hmm. ok ich habe die Antworten alle gelesen und danke euch. Tja etwas Verbindliches muss her...das scheint ein guter Ansatz zu sein nur wenn Krieg herrscht wird dies eher schwierig. Ich hab in anderen Foren jetzt auch mal nachgeschaut und es scheint durchaus legitim zu sein einen "teilgenehmigten Urlaub am Jahresbeginn" nennen wir es mal so, zu streichen. Es müssen jedoch triftige Gründe Vorliegen so dass sogar die Möglichkeit besteht den AN aus dem Urlaub zu holen. Die enstandenen Kosten müsste jedoch der AG zahlen.

Insgesamt gesehen ist es sehr unbefriedigend welche Macht der AG gegen den AN in Punkto Urlaub hat. Dies schein unrelevant zu sein wenn alles klatt läuft. Erst wenn es dich mich direkt betrifft sehen wir in welcher Zwickmühle man geraten kann: Urlaub Familie Beruf

Claus

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