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Urlaub und dessen Genehmigung

T
tortuga
Jan 2018 bearbeitet

Der betreffende Kollege hat vorher von seinem Vorgesetzten gesagt bekommen er möge doch 3 Wochen Urlaub am Stück nehmen damit er mal was von seinem Jahresurlaub hat.

Nun reicht er vor 4 Wochen seinen Urlaubsantrag ein, bekommt diesen erst heute mit einer Ablehnung zurück (Urlaubsantritt wäre der kommende Montag). Begründung zur Ablehnung liegt keine vor, der Vorgesetzte der diese Ablehnung schriftlich ausgesprochen hat ist erst Freitag wieder im Haus (letzter Tag vor eigentlichem Urlaubsbeginn). Die anderen Kollegen in der Abteilung bekommen ihren Urlaub immer durch, teilweise buchen diese ihren Urlaub schon vorab und reichen dann erst den Urlaubsantrag ein. Besagter Kollege wird immer wieder mit seinem Urlaub unter Druck gesetzt, und bekommt ihn nie im voraus genehmigt, egal wann er ihn beantragt. Der Vorgesetzte erhöht dann den Leistungsdruck, je näher der Urlaub rückt: "Wenn Sie das und das nicht fertig haben, klappt das aber mit dem Urlaub nicht". Wie gesagt - zu JEDEM Urlaubsantrag des besagten Kollegen.

Zeitlicher Ablauf:

Erster Urlaub wurde bereits am 11.07. für Zeitraum 03.09. – 14.09.07 beantragt Aussage vom Chef: machen Sie doch statt zwei Wochen doch drei z.B. vom 27.08. – 14.09. Krankheit vom 17.08. – 22.08. Deal wegen Urlaubsverschiebung am 23.08. Neuer Urlaubsantrag für 03.09. – 21.09.07 am 23.08. gestellt Ablehnung Urlaubsantrag heute 29.08

Habe in diesem Zusammenhang bereits auf § 87 (1) Punkt 5 BetrVG und § 7 (1) BUrlG hingewiesen. Hat jemand noch einen Tipp für mich?

5.82006

Community-Antworten (6)

FB
Frank B

29.08.2007 um 15:18 Uhr

Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken! Etwas anderes hilft da nicht. Das Mitbestimmungsrecht des BR bezieht sich auf die Urlaubsgrundsätze, nicht auf die Durchsetzung des individuellen Anspruches.

Oder Runterschlucken und weiter Bitten gen Vorgesetzten schicken.

T
tortuga

29.08.2007 um 15:48 Uhr

Da der Urlaubsantrag dem Vorgesetzten nun schon 4 Wochen vorlag und die Absage so kurzfristig vor Urlaubsantritt erfolgt ist stelle ich mir natürlich die Frage, ab wann so ein Urlaub "stillschweigend" als genehmigt gilt? Ich denke mal das eine Absage relativ zügig zu erfolgen hat, damit der AN auch entsprechend planen bzw. buchen kann.

E
ego112

29.08.2007 um 15:56 Uhr

@Frank B, lies Dir den § 87 Abs. 5 doch einmal genau durch.

J
Jube

29.08.2007 um 16:59 Uhr

Gilt diese Behandlung nur bei Urlaubsanträgen? Mir drängt sich doch glatt der Verdacht des Mobbings auf!

T
tortuga

29.08.2007 um 17:01 Uhr

Hallo Jube,

den Verdacht hatte ich auch schon. Ja, es passiert immer nur bei den Urlaubsanträgen. Wie schon geschildert, bei den anderen Kollegen in der Abteilung gibt es hier nie Probleme!

Viele Grüße tortuga

FB
Frank B

30.08.2007 um 08:39 Uhr

DKK 10. Auflage zum BetrVG §87 BetrVG Rn118,119

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