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Genehmigung von Urlaub

F
franzz
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neu gewählter BR es gibt bei uns keine BV (bis jetzt wegen Urlaubsgenehmigungen ),wie ist die Rechtslage momentan ,wenn Mitarbeiter dem Abteilungsleiter Urlaubscheine hinlegen und über längere Zeit nicht bearbeitet werden ,gibt es eine Frist wo sie dann genehmigt sind?

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

20.04.2010 um 10:42 Uhr

Urlaubsantrag genehmigen: das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsregelung-__f30264.html

T
Taurus

20.04.2010 um 11:01 Uhr

Da hat er Recht, hier hilft nur so schnell wie möglich eine BV zu machen.

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