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Freiwillige Befristung bei Wiedereinstellung möglich ?

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Pia
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma möchte gerne ein Mitarbeiter anfangen, der vor etwa 6 Monaten schonmal hier gearbeitet hat. Normalerweise werden neue Mitarbeiter aber nur befristet (6 Monate) eingestellt. Der besagte mögliche Mitarbeiter müßte ja nun aber nen unbefristeten Vertrag bekommen. Die Geschäftsführung hat die Einstellung daher abgelehnt, obwohl wir dringend Leute brauchen. Nun fragt der evtl. Kollege, ob er freiwillig einen befristeten Vertrag nehmen kann, damit er eingestellt wird oder ob das rechtlich keinen Bestand hätte (falls die Geschäftsführung fürchtet, er würde das dann einklagen). Wer kann mir die Frage beantworten, oder sagen, wo ich das im BetrVG finden könnte

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Community-Antworten (9)

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paula

09.07.2006 um 01:21 Uhr

im BetrVG gibt es da nichts. schau dir einmal 14 TeilzBefrG an. ich kann euren AG verstehen. das risiko ist einfach zu hoch. das mit dem befristungswunsch des MA wird wohl kaum klappen...

F
Fayence

09.07.2006 um 13:57 Uhr

paula, wie war das noch mit mangelndem Hintergrundwissen? :-)

Erst weist Du auf den §14 TzBfG hin, um dann mit ""das mit dem befristungswunsch des MA wird wohl kaum klappen..." zu enden.

Pia, das TzBfG kann nicht durch frwl. Regelungsabsprachen AG + AN ausgehebelt werden. Vor einem Richter haben solche Absprachen keinen Bestand! Wichtig ist, ob die erste Befristung einen sachlichen Grund hatte oder nicht, siehe insbesondere § 14 Abs.2 Satz 2.

P
paula

10.07.2006 um 17:27 Uhr

@ Fayence

jaja manchmal denke ich zu schnell zu weit aber dafür sind ja die kollegen hier da :-))))

es gibt absolute ausnahmen in denen der wunsch des MA sogar befristungsgrund nach § 14 Abs.1 sein kann. nur wird das kein AG freiwillig machen, da das Prozessrisiko so hoch ist.....

RI
Ramses II

10.07.2006 um 17:43 Uhr

Paula,

"in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen" ist immer so zu deuten, dass diese Gründe nur dann vorliegen, wenn der AN einen zu gleichen Konditionen angebotenen unbefristeten Vertrag nicht angenommen hätte.

Fayence,

nein, nicht ob die erste Befristung mit oder ohne Sachgrund war, sondern ob die letzte Befristung mit oder ohne Sachgrund war. Nur die letzte Befristung kann gerichtlich überprüft werden.

Pia,

wenn der AN mittlerweile mindestens 58 Jahre alt wäre, dann ginge es wieder (§ 14 (3) TzBefrG)

F
Fayence

10.07.2006 um 19:16 Uhr

Ramses II,

meine Antwort bezog sich auf die konkrete Frage. Und da ging es nur um einen befristeten Vertrag. :-)

Grundsätzlich hast Du natürlich Recht und meine Antwort könnte missinterpretiert werden! Werde dies künftig berücksichtigen!

RI
Ramses II

10.07.2006 um 19:25 Uhr

Ach so...

... deshalb die "erste" Befristung... ;-)

F
Fayence

10.07.2006 um 19:26 Uhr

Doof Nuss :-))

P
paula

11.07.2006 um 12:27 Uhr

@ Ramses II

" "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen" ist immer so zu deuten, dass diese Gründe nur dann vorliegen, wenn der AN einen zu gleichen Konditionen angebotenen unbefristeten Vertrag nicht angenommen hätte. "

nicht falsch aber doch nicht wirklich griffig. die rechtssprechung hierzu (z.B. BAG AP Nr. 38 zu § 620 BGB oder AP Nr. 188 zu § 620 BGB) ist sehr interessant und diffizie. es handelt es sich doch um eine recht komplexe materie. ich würde mal raten, dass die leute die es wirklich interessiert einen blick in den Meinel/Heyn TzBfG § 14 Rn 53ff zu werfen.

wir brauchen wohl nicht darüber zu reden, dass in dem beschriebenen fall eine befristung auf wunsch des AN ausscheidet, daher auch mein hinweis auf das prozessrisiko für den AG

P
Pia

11.07.2006 um 15:34 Uhr

Hallo ihr alle. Vielen Dank schonmal für die Hilfe und den Verweiß aufs TzBfG. Da unser Arbeitgeber bisher alle Befristungen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ("bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.") vorgenommen hat werden andere Gründe hier wohl schwerlich geltend zu machen sein. Das Alter spielt hier auch keine Rolle (der besagte Mensch ist etwa 30). Also dürfte hier die Einstellung nicht gelingen. Ich muß schon sagen, auch wenn ich euren "Gesprächen" nicht immer folgen kann: ihr habt es echt drauf. Komme immer wieder gerne auf die Hilfe zurück! LG Pia

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