Unser Betrieb wurde zum 01.07.2006 in 2 eigenständige Betriebe gespalten (mit Wirkung: 01.01.2006). Einzelne Mitarbeiter führen nun noch Tätigkeiten für den Betrieb aus, dem sie nicht mehr angehören. Wie ist das mit dem Unterschreiben von Briefen etc. - Darf ein Mitarbeiter noch Briefe unterschreiben, wenn er der anderen Firma angehört. Wer kennt sich hier mit der Rechtsgrundlage aus? Darf ein Vorgesetzer die Mitarbeiter zu solchen Unterschriften zwingen?