Erstellt am 07.07.2006 um 13:48 Uhr von viktor
Natürlich kommt es auf die gesellschaftsrechtlichen Verträge der beiden neuen Firmen an. Daher kann man die Frage nicht eindeutig beantworten. Kann ja sein, das Firma A verpflichtet ist, Aufgaben für B zu übernehmen.
Das dürfte aber nicht Problem des BR sondern der GL sein - auch für Transparenz und Aufklärung bei den Mitarbeitern zu sorgen. Der betroffene Chef wird ja keine Pistole in der Hand haben - aber vielleicht einen Kugelschreiber; dann kann er den Kollegen ja schriftlich anweisen, auch für die andere Firma Unterschriften zu leisten.
Erstellt am 07.07.2006 um 13:51 Uhr von Fayence
summer,
ob und was ein MA unterschreiben darf, wird sich nach den, sich durch die Unterschrift ergebenden Rechtsverbindlichkeiten richten. Hat für mich zunächst einmal nichts mit der Firmenzugehörigkeit zu tun.
Desweiteren besteht die Möglichkeit, der Unterschrift z.B. ein " i.V., i.A., ppa." zuzufügen.
Der Briefkopf sollte allerdings der Richtige sein!
Die Rechtsgrundlage wäre für mich z.B. das BGB - Willenserklärungen § 116ff
Eine Möglichkeit wäre, das seitens der GF eine klare Unterschriften-Regelung definiert wird.