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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umfrage im Unternehmen - Darf der BR die Mitarbeiter befragen?

JW
Jens Weiland
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Betriebsrat eine eigene Befragung der Mitarbeiter vornhemen?

Nach welchen Kriterien darf eine Befragung durchgeführt werden? Welche "Rechte" müssen beachtet werden?

Also der BR möchte die Mitarbeiter zu ganz bestimmten Themengebieten befragen... auch um zu erfahren, ob die Vereinbarungen mit dem AG überall umgesetzt werden.

Die Mitarbeiter können persönlich oder anonym über ein "Formblatt" im Intranet antworten. Es ist also jedem freigestellt ob er antwortet, und ob er seine persönlichen Daten angibt.

Der AG sieht das Problem, dass der BR durch die Befragung eine "Leistungskontrolle" der Vorgesetzen (tun die das, was sie sollen...) erhalten könnte.

Eigentlich ein Hohn, weil m.E. versuchen BR ja oft genau das zu verhindern, dass der AG einzelne Mitarbeiter durch eine Befragung rauspicken kann.

Vielen Dank im Voraus.

5.52508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

23.08.2005 um 21:48 Uhr

Eine Befragung wofür, zu welchem Zweck und wieso? Warum SPRECHT Ihr nicht schlicht und einfach mit den Mitarbeitern?

Rechtlich gesehen liegen Umfragen, die nicht vorrangig und unmittelbar der BR-Arbeit dienen, immer im Hoheitsbereich des AG! Sobald Ihr zudem persönliche Daten erfragt, kommt der Datenschutz ins Spiel (wer befragt, was geschieht mit den Daten etc.).

Aus Interesse... ...was wollt Ihr mit einer Befragung erreichen? Aus eigener Erfahrung... ...anonymisierte Fragebögen enden sehr oft dort, wo das recycelte Papier mal angefangen hat: Im Papierkorb. Die Ergebnisse sind oft nicht empirisch, nicht aussagekräftig, unzureichend beantwortet und die Befragten erwarten Ergebnisse, die nicht geleistet werden können.

JW
Jens Weiland

23.08.2005 um 21:56 Uhr

Angefangen hat es damit, dass wir den MA die Hemmschwelle verkleinern wollten. Also, dass sie eher den Kontakt zu uns suchen... Vielen ist es halt unangenehm, wenn sie mit einem konkreten Problem zu uns kommen, weil sie evtl. befürchten, dass der AG das mitbekommt, und sich neg. Folgen ergeben.

Im Zuge dieser Überlegungen, haben wir ein Formblatt entwickelt, auf dem wir die "bekannten" Problemfelder aufgeführt haben. Z.B.:

  • Arbeitsplatzausstattung (sind alle Mittel vorhanden?)
  • Mitarbeitergespräche (werden sie wie vereinbart geführt?)
  • ...

...halt eine subjektive Beurteilung des Arbeitsumfeldes. Wie oben geschrieben, meint der AG, dass wir damit seine Führungskräfte kontrollieren könnten.

Anonym oder nicht, ist nicht unser Problem. Natürlich wäre es "vorteilhaft", wenn wir es nicht anonym machen. Ist auch kein Problem.

Unserer Meinung nach liegen die Themen der Umfrage genau in unserem Tätigkeitsbereich - nämlich der Kontrolle ob Gesetze, Rechte der MA und Absprachen zw. BR & AG eingehalten werden.

K
Kölner

23.08.2005 um 22:16 Uhr

Gut. Aber meine Kritik an diesen Befragungen erscheint mir nach wie vor berechtigt. Was ist z.B. wenn ein AN angibt, eine nicht ausreichende Arbeitsplatzausstattung zu haben? Ihr kümmert Euch dann um Abhilfe?

Zu den MA-Gesprächen wäre von meiner Seite zu hinterfragen, was denn geschieht, wenn das Gespräch nicht so gelaufen ist, wie vereinbart? Und wer beurteilt, das das Gespräch nicht so gelaufen ist? Und wann wollt Ihr, wie und welchen Mitteln einschreiten?

Noch was: Anonym kann man keinem AN helfen! Wie wäre es mit einer Aufklärungskampagne zum Thema BR-Arbeit, Verschwiegenheit, Aufgaben, persönliche Ansprache einzelner/aller AN am Arbeitsplatz etc.?

Interessehalber: Was seid Ihr für ein Betrieb?

JW
Jens Weiland

23.08.2005 um 22:37 Uhr

Ja, die Kritik ist ja ok und berechtigt.

Natürlich würden wir dann dafür sorgen, dass unsere Vereinbarungen mit dem AG umgesetzt werden. Auch bei den MA-Gesprächen geht es primär darum, dass sie überhaupt geführt werden.

Betrieb mit ca. 500 MA an verschiedenen Standorten (persönlicher Kontakt durch den BR nicht einfach zu realisieren).

Die MA wissen über die BR-Arbeit Bescheid. Es wird auch unproblematisch sein, die MA davon zu überzeugen, dass sie uns - auch zu den angespr. Themen - kontaktieren sollen usw.

Es ging mir nur um den rechtl. Hintergrund. Ob der AG dem BR wirklich untersagen kann, eine Befragung der MA durchzuführen.

K
Kölner

23.08.2005 um 22:47 Uhr

Ich glaube - nein, ich bin davon überzeugt, dass Ihr dann eine solche Befragung machen könnt. Das Verhindern der Befragung dürfte dem AG nur mithilfe eines Beschlussverfahrens gelingen. Als BR, hätte ich einen Heidenspass daran und wäre echt gespannt, welchen Argumenten das Gericht letztlich folgen würde.

Ausser einem dann vielleicht angespannten AG-/BR-Verhältnis kann ja auch nicht viel passieren. Einzig dann wäre eine solche Befragung risikoreich, wenn Ihr zum Boykott - in welcher Richtung auch immer - aufrufen würdet.

Noch mal interessehalber: Welche Branche?

JW
Jens Weiland

23.08.2005 um 22:59 Uhr

Ich brauche den Spaß momentan nicht unbedingt :-) Wenn es also jemand anderes testen möchte *g

Branche: Finanzdienstleistungen

Danke für die Antworten. Wenn jemand einen konkreten Fall zum Thema kennt, kann er ja noch mal antworten...

K
Kölner

23.08.2005 um 23:05 Uhr

Habe mal vor Wochen eine BV einer Firma namens Berthold in der Hand gehabt, die jährlich eine Fragebogenaktion zum Thema Arbeitsplatzgestaltung in Bad Wildbad durchführt. Müsste im Netz zu finden sein.

Ggf. diese mal kontaktieren und fragen wie sie den Weg dahin empfunden haben? Viel Erfolg! Mit oder ohne Spass...

Gruss aus Kölle am Rhing

V
viktor

24.08.2005 um 11:23 Uhr

Also ich meine, Umfragen des BR zu einem bestimmten Thema können in jeder Hinsicht auch einen nützlichen Aspekt haben. Wir machen dies von Zeit zu Zeit.

Sie haben eine unübersehbare Signalwirkung beim Arbeitgeber und lassen sich in Verhandlungen gut verwenden.

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