Darf der Betriebsrat eine eigene Befragung der Mitarbeiter vornhemen?

Nach welchen Kriterien darf eine Befragung durchgeführt werden?
Welche "Rechte" müssen beachtet werden?

Also der BR möchte die Mitarbeiter zu ganz bestimmten Themengebieten befragen... auch um zu erfahren, ob die Vereinbarungen mit dem AG überall umgesetzt werden.

Die Mitarbeiter können persönlich oder anonym über ein "Formblatt" im Intranet antworten. Es ist also jedem freigestellt ob er antwortet, und ob er seine persönlichen Daten angibt.

Der AG sieht das Problem, dass der BR durch die Befragung eine "Leistungskontrolle" der Vorgesetzen (tun die das, was sie sollen...) erhalten könnte.

Eigentlich ein Hohn, weil m.E. versuchen BR ja oft genau das zu verhindern, dass der AG einzelne Mitarbeiter durch eine Befragung rauspicken kann.

Vielen Dank im Voraus.