Hallo,
wie sieht es aus, wenn jemand während der Probezeit gekündigt wird, die Kündigung allerdings erst nach Ablauf der Probezeit wirksam wird?
Sprich: der AN ist beschäftigt seit 01.02.06, soll aber nicht innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, sondern erst zum 31.08.06! Die Probezeit endet aber am 31.07.06!?
Fällt der AN dann doch unter das Kündigungsschutzgesetz? Außerdem wurde vor der mündlichen Kündigung durch den AG auch der BR nicht angehört.
Was meint ihr dazu? Danke schon mal, andoline