Erst eine fristlose Kündigung des BRV, danach erhält er eine ordl. Kündigung
Unser BRV hat eine fristlose Kündigung erhalten, die die BR-Kollegen abgelehnt haben. Das AG wird darüber noch entscheiden, ob der Beschluss vom BR ersetzt werden kann. Nun hat er eine ordentliche Kündigung erhalten. Welche Kündigung ist wirksam oder hat den Vorrang? Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen und vielen Dank schon mal!
Community-Antworten (7)
02.02.2021 um 00:19 Uhr
Hallo, wenn mich nicht alles täuscht greift doch regulär der § 15 Kündigungsschutzgesetz
Für gewählte (ordentliche) Betriebsratsmitglieder gilt der besondere Kündigungsschutz ab Beginn ihrer Amtszeit bis zum Ende ihrer Amtszeit plus zwölf Monate.
Der besondere Kündigungsschutz im Überblick Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte greift dabei bei jeder Art von Kündigung, so zum Beispiel bei:
Verhaltensbedingten Kündigungen Personenbedingten Kündigungen Betriebsbedingten Kündigungen Massenentlassungen Änderungskündigungen Was müssen Betriebsräte bei einer Kündigung beachten? Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, hat er die Möglichkeit innerhalb einer Frist von drei Wochen diese beim Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Dieselbe Frist gilt auch für Betriebsratsmitglieder selbst dann, wenn die ausgesprochene Kündigung aufgrund der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats oder der Unzulässigkeit einer ordentlichen Kündigung unwirksam ist. Erhebt das Betriebsratsmitglied die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig, ist die Kündigung automatisch wirksam. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie eigentlich unwirksam wäre. Somit endet das Arbeitsverhältnis des Betriebsratsmitglieds in diesem Fall trotz eigentlich unwirksamer Kündigung.
Worauf begründet sich denn die Kündigung des BRV?
Oder bin ich da gerade völlig auf dem Holzweg?
02.02.2021 um 01:22 Uhr
"Welche Kündigung ist wirksam oder hat den Vorrang?"
Ein BRM kann (wie oben schon dargelegt) nur außerordentlich gekündigt werden. Ich würde die Kündigung aber ganz normal behandeln.
02.02.2021 um 08:41 Uhr
Bei Arbeitsverhältnissen ohne den besonderen Schutz durch Betriebsratstätigkeit machen AG das gerne so, wenn sie den Mitarbeiter unbedingt loswerden wollen. Es wird fristlos gekündigt und für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein könnte, wird eine ordentliche Kündigung nachgeschoben.
Dem AG hätte jemand erklären sollen, dass man Betriebsräte auf die Art nicht los wird, aus den bereits genannten Gründen...
02.02.2021 um 09:09 Uhr
Wenn der BRV nicht auch gegen die ordentliche Kündigung klagt, wird diese wirksam. Hoffe ihr habt auch hier, einen Widerspruch formuliert.
02.02.2021 um 09:29 Uhr
Ich hoffe, dass der BRV auch selbst tätig wird!
02.02.2021 um 10:04 Uhr
" Nun hat er eine ordentliche Kündigung erhalten." Seid ihr als BR zur Kündigung angehört worden? Ich bin der Meinung, dass man von einem BRV erwarten kann das er weiß, wie er damit umzugehen hat. Das er eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen muss innerhalb der 3-Wochenfrist ist ihm hoffentlich auch klar...., sonst siehe Stefan180876 oder Kratzbürste...
Gruß Galaxy
02.02.2021 um 15:18 Uhr
der AG kann ggf. jeden Tag eine neue Kündigung aussprechen. Ob das klug ist, steht auf einen anderen Blatt. Der AN muss aber jede dieser Kündigung angreifen. Die Kündigungsschutzklage richtet sich gegen eine konkret benannte Kündigung (punktueller Streitgegenstand). Daher muss der AN hier aktiv werden, egal wie unwirksam die Kündigung aufgrund des Status als BR ist
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