Wenn ein Mitarbeiter im Arbeitsvertrag seine Probezeit explizit herausgenommen hat und innerhalb der ersten sechs Monate die Kündigung erfolgt, welche Möglichkeiten bestehen für den Betriebsrat einzugreifen? Müssen dann Gründe in der Kündigung benannt werden? Oder welche Gesetze greifen hier?