Hallo Forum,

habe mal eine Frage zum Thema Kündigung nach der Probezeit, aber vor beendigung der 6-Monatsfrist.

Ein MA hat in seinem Vertrag eine 3-monatige Probezeit und danach einen übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss stehen.
Nun ist ihm im fünften Monat aus betrieblichen Gründen gekündigt worden, mit der Begründung, die sei innerhalb von sechs Monaten laut Gesetz noch möglich.
Meine Frage ist, stimmt das?
Steht das Gesetz über der vertraglichen Einigung, wenn diese besser für den AN ist?
Der AG ist tarifgebunden!

Danke für Eure Antworten

Schwarzwaldelch