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Arbeitsplatzuntersuchung/Leistungskontrolle?

W
Wirklichneuhier
Jul 2018 bearbeitet

Unser AG hat einen Unternehmensberater beauftragt, die Aufgaben einer Abteilung zu untersuchen. Hierzu wurden den MA ein Chart vorgelegt, in dem sie die Tätigkeiten beschreiben und den benötigten zeitlichen Aufwand notieren sollten.

Dies haben wir als BR erst erfahren, als uns die MA nachträglich davon berichteten.

Es ist die erste Untersuchung dieser Art für unser Haus und wir haben keine Erfahrung damit - deshalb meine Frage nun: Wie sollten wir als BR vorgehen?

Danke für Tipps!

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Community-Antworten (5)

G
ganther

25.07.2018 um 22:48 Uhr

Informationen einfordern. Was ist Sinn und Zweck der Aktion etc

K
kratzbürste

26.07.2018 um 09:47 Uhr

Und den AG daran erinnern, dass er rechtzeitig und umfassend zu informieren hat. Fordert die Unternehmensberater an,die die Untersuchung gemacht haben und lasst euch von denen das ganze Projekt darlegen.

W
Wirklichneuhier

26.07.2018 um 14:36 Uhr

Vielen Dank schon mal. Für uns relevant ist es, ob wir hier nur in der Informationspflicht sind oder sogar in der Mitbestimmung. Auf welchen § des BetrvG können wir uns berufen - § 90, Abs. 1, Ziffer 2 und 3 und/oder § 87 Abs. 1, Ziffer 6? Unser AG tut nur was, wenn wir ihm unsere Ansprüche aus dem Gesetz vorhalten können...

N
neci

27.07.2018 um 12:56 Uhr

§87 Abs.1 Ziffer 10

R
RoterFaden

27.07.2018 um 14:11 Uhr

Zunächst die Informationspflicht, daraus ergibt sich dann, ob eine Mitbestimmung greift...

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