Erstellt am 25.07.2018 um 20:48 Uhr von ganther
Informationen einfordern. Was ist Sinn und Zweck der Aktion etc
Erstellt am 26.07.2018 um 07:47 Uhr von kratzbürste
Und den AG daran erinnern, dass er rechtzeitig und umfassend zu informieren hat. Fordert die Unternehmensberater an,die die Untersuchung gemacht haben und lasst euch von denen das ganze Projekt darlegen.
Erstellt am 26.07.2018 um 12:36 Uhr von Wirklichneuhier
Vielen Dank schon mal. Für uns relevant ist es, ob wir hier nur in der Informationspflicht sind oder sogar in der Mitbestimmung. Auf welchen § des BetrvG können wir uns berufen - § 90, Abs. 1, Ziffer 2 und 3 und/oder § 87 Abs. 1, Ziffer 6?
Unser AG tut nur was, wenn wir ihm unsere Ansprüche aus dem Gesetz vorhalten können...
Erstellt am 27.07.2018 um 10:56 Uhr von neci
Erstellt am 27.07.2018 um 12:11 Uhr von RoterFaden
<ob wir hier nur in der Informationspflicht sind oder sogar in der Mitbestimmung>
Zunächst die Informationspflicht, daraus ergibt sich dann,
ob eine Mitbestimmung greift...