Leistungskontrolle
Hallo zusammen,
wir arbeiten mit dem papierlosen Büro und erhalten unsere Arbeit täglich vom Abteilungsleiter in unserem Abrechnungssystem zugeteilt - ähnlich wie ein elektronisches Ticket das man z.B. aus der IT kennt.
Der Abteilungsleiter schreibt sich täglich auf, welcher Mitarbeiter wie viele solcher Vorgänge bei sich hat. Dies speichert er für alle zugänglich in einer Excel-Liste ab.
Meine Frage: Ist dies rechtens?
- sehen ja alle Kollegen, wie viel der jeweils andere am Tisch hat und in welcher Zeit er wie viel abgearbeitet hat.
- schafft diese Liste ja die Möglichkeit zur Auswertung und zum Vergleich der einzelnen MA
Man muss allerdings dazu sagen, dass die Liste nur abbildet, wer wie viele Vorgänge bei sich hat. Sie bildet nicht direkt ab, wie viele Vorgänge der einzelne Mitarbeiter abgearbeitet hat da während eines Tages noch mehr Vorgänge dazu kommen oder mehr als zugeteilt erledigt werden. ABER es lässt zumindest eine Vermutung darauf zu, ob ein Kollege schnell arbeitet oder langsam. Vom Führen dieser Liste ist den Kollegen offiziell nichts bekannt, die wenigsten schauen das Laufwerk durch um die abgespeicherte Liste zu finden.
Community-Antworten (2)
10.08.2017 um 18:45 Uhr
Was habt ihr denn in eurer BV zu dieser IT-Anwendung hinsichtlich der personenbezogenen Daten vereinbart? Ich frage wegen der Mitbestimmung § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.
11.08.2017 um 10:47 Uhr
Bei uns gab es auf Grund von Leistungsbewertungen auch immer eine Übersicht, wie der aktuelle Stand ist. ABER die Mitarbeiternamen wurden durch Nummern, die jedem Mitarbeiter zugeordnet wurden, ersetzt. Sollte bei euch keine Leistungsbemessung statt finden, ist es auch nicht in Ordnung eine solche Liste für alle zugänglich zu speichern und schon gar nicht ohne, dass es die Mitarbeiter wissen.
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