Erstellt am 04.02.2008 um 11:55 Uhr von nixwisser
Also bei uns gibt`s solche Terminals schon lange.
In betreffender Abteilung wird die Leistung mit Kennzahlen gemessen. Also Akkord.
Was spricht dagegen??
Allerdings seit ihr bei der Ausgestaltung solcher Systeme ganz klar mit im Boot..
BetrVG §87
Erstellt am 04.02.2008 um 12:04 Uhr von DonJohnson
Was dagegen spricht? Wird denn dann Akkord gezahlt?
MBR nach §87 Abs. 1 Satz 6 BetrVG
Erstellt am 04.02.2008 um 17:36 Uhr von Der alte Heini
bylmer
Nein, dass darf die GL nicht so einfach machen.
Hier dürfte der BR ein erzwingbares
Mitbestimmungsrecht gem.§87 Abs.1, Ziffer 6 haben.
nixwisse
Akkord ist Mord.
Erstellt am 05.02.2008 um 15:47 Uhr von Aliosman
Hallo von bylmer,
am besten diese Maßnahme über einen Betriebsvereinbarung regeln. In dieser Angelegenheit habt Ihr volle Mitbestimmung. Sogar erzwingbarer Möglichkeiten, bis zur Einigungsstelle.