Hallo,
in unserem behördenähnlichen Unternehmen befassen wir uns in einem großen Schwerpunkt mit der Vermittlung von Menschen, die SGB II-Leistungen (Hartz IV) bekommen. Dreh- und Angelpunkt dieser Arbeit ist eine Datenbank (Eigenentwicklung), die persönliche und sog. vermittlungsrelevante Daten dieser Personengruppe enthält (ähnlich wie bei den Agenturen für Arbeit).
Nun zum Problem: Über diese Datenbank werden auch "Leistungsdaten" der (einzelnen)Mitarbeiter erhoben, wie z.B. getätigte Vermittlungen, Anzahl von Beratungsgesprächen, Einsatz von Instrumenten etc.! Aus unserer Betriebsratssicht ist dies absolut unzulässig.

Wie können wir uns wehren?

Wer hat ähnliche Probleme und diese evtl. schon gelöst? Was ist zulässig? Sind Auswertungen auf Teamebene erlaubt?