Erstellt am 30.06.2006 um 10:17 Uhr von Mona-Lisa
lady,
verstehe ich dich richtig? Du meinst, wenn die Sitzung ausserhalb deiner Arbeitszeit stattfindet?
§ 40 Rn. 44 BetrVG Fitting wird nur von Fahrkosten gesprochen.
Bei uns wird eine 1/4 Std. vor der Sitzung, und eine 1/4 Std. nach der Sitzung zu der BR-Sitzungszeit angerechnet.
Vorausgesetzt, deine Arbeitszeit schliesst sich nicht unmittelbar an die Sitzung an.
Erstellt am 30.06.2006 um 10:34 Uhr von Rollie
Bekommen denn Arbeitnehmer, die außerhalb der Regelarbeitszeit in die Firma kommen, die Fahrt auch als Arbeitszeit angerechnet ?
Wenn nicht, müßte man doch ggf. von einer Vorteilsnahme gegenüber den Mitarbeitern ausgehen.
Erstellt am 30.06.2006 um 10:59 Uhr von Mona-Lisa
Rollie,
kommt auf den Grund an!
Beispiel Betriebsversammlung.
Schichtarbeiter, die ausserhalb ihrer Arbeitszeit zur Versammlung kommen,
oder Teambesprechungen, die morgens stattfinden, und der Gruppenführer aus der Mittagschicht anwesend sein muss.
Diese MA bekommen die Anfahrtszeit genauso.
Zufrieden?
Erstellt am 30.06.2006 um 13:18 Uhr von Rollie
Den Anfahrtsweg als Arbeitszeit ?
Ich frage mich bei einer Teambesprechung, ob der Gruppenführer der Mittagsschicht die Teambesprechung außerhalb seiner regelarbeitszeit überhaupt wahrnehmen muß (u.a. ggf. auch in Hinblick der Einhaltung der Ruhezeiten). Gut, aber war ja auch nicht Gegenstand der Frage.
Erstellt am 30.06.2006 um 13:29 Uhr von Fayence
Die Frage ist m.E. nur über den Weg "betriebsbedingte Gründe" für die Erforderlichkeit der BR-Tätigkeit ausserhalb der Arbeitszeit zu lösen!
Dafür sind die Angaben von lady allerdings unzureichend!
Erstellt am 30.06.2006 um 13:55 Uhr von Lotte
Hallo Ihr alle,
mit der Anfahrt als AZ ist mir völlig neu aber sehr interessant, da bei uns die Teamsitzungen bei der Hälfte unserer Kollegen immer außerhalb ihrer Regelarbeitzzeit stattfinden.
Gibt es das schwarz auf weiss in einem Gesetz verankert?
Erstellt am 30.06.2006 um 22:40 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
die Antwort kommt zwar spät, aber so ab und zu sollte ich mich auch noch auf der Arbeit sehen lassen..... ;-)
Ich kann dir heute abend nicht sagen, auf welcher Grundlage das bei uns so problemlos funktioniert, glaube aber, dass dies in Anlehnung an den 44iger Rn. 36/37 Fitting akzeptiert wurde.
Werde mich am Montag mal schlau machen.
Erstellt am 01.07.2006 um 15:38 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
danke schön. Habe gerade mal nachgelesen. Ist wohl eine Abteilungsbesprechung gleichzusetzen mit einer Teambesprechung an der man auch außerhalb der Arbeitszeit (Nachtwachen) verpflichtet ist, teilzunehmen?
Erstellt am 01.07.2006 um 17:12 Uhr von Fayence
Lotte,
es geht hier nicht um eine Abteilungsbesprechung sondern um die Abteilungsversammlung gem. §42 BetrVG.
Hat nun überhaupt nichts mit einer Teambesprechung zu tun, welche den arbeitsvertraglichen Teil eines Arbeitnehmers berührt.
Frage ist also, ob ein AN verpflichtet ist, ausserhalb seiner Arbeitszeit an Teambesprechungen teilzunehmen und wie diese Teilnahme zu behandeln ist. Die Antwort könnte sich finden in Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, BV "Dienstreise"!
Erstellt am 01.07.2006 um 18:51 Uhr von Lotte
Fayence,
hab ich mir doch fast gedacht, wäre ja auch zu schön gewesen...
TV und AV geben es 100% nicht her, zur BV kann ich erst nächste Woche etwas zu sagen.
Aber es ist jedenfalls so, dass unsere NW alle 8 Wochen zur Teambespr. kommen müssen (Dienstanweisung).
Erstellt am 05.07.2006 um 21:09 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
spät, aber nicht vergessen!
So wie ich das jetzt herausbekommen habe, wird das ohne irgendwelche Gesetzesgrundlage seit Jahr und Tag so gerechnet!
Fazit bei uns: Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.....
Erstellt am 05.07.2006 um 23:18 Uhr von Lotte
Liebe Mona-Lisa,
vielen Dank, dass Du Dich gekümmert hast. Dann hoffe ich mal, dass Eure Hunde noch lange schlafen werden