In unserer Geschäftsordnung des Betriebsrates hatten wir unsere regelmäßigen Sitzungen immmer am 1.Montag im Monat um 14:30 Uhr festgeschrieben.
Aufgrund der vielen Sitzungsstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit ( Frühdienst ) , wir arbeiten alle im Schichtdienst ( viele BR-Mitglieder kommen vor oder nach dem ND, aus dem FREI ) wollen wir unsere Sitzungen jetzt nach Absprache mit den Stationsleitungen jeden 2.Montag im Monat um 12:00 Uhr stattfinden lassen. Wir würden unseren AG nur über die Änderung in der Geschäftsordnung informieren.
Ist dies die richtige Vorgehensweise oder müssen wir die Verlagerung noch begründen?
Ablehnen kann er es ja wohl nicht, das wäre Behinderung der BR-Arbeit oder?
MfG Betriebsrat