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BR-Sitzung während der Arbeitszeit?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Geschäftsordnung des Betriebsrates hatten wir unsere regelmäßigen Sitzungen immmer am 1.Montag im Monat um 14:30 Uhr festgeschrieben. Aufgrund der vielen Sitzungsstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit ( Frühdienst ) , wir arbeiten alle im Schichtdienst ( viele BR-Mitglieder kommen vor oder nach dem ND, aus dem FREI ) wollen wir unsere Sitzungen jetzt nach Absprache mit den Stationsleitungen jeden 2.Montag im Monat um 12:00 Uhr stattfinden lassen. Wir würden unseren AG nur über die Änderung in der Geschäftsordnung informieren. Ist dies die richtige Vorgehensweise oder müssen wir die Verlagerung noch begründen? Ablehnen kann er es ja wohl nicht, das wäre Behinderung der BR-Arbeit oder? MfG Betriebsrat

6.29901

Community-Antworten (1)

R
RolfH

23.07.2007 um 12:38 Uhr

@betriebsrat

  1. Über Eure Geschäftsordnung des BR müsst ihr den AG überhaupt nicht informieren, das ist BR intern und geht den AG nichts an.

  2. Ihr teilt Eurem AG lediglich Euren Beschluss über die in Zukunft veränderten Sitzungstermine mit. Damit habt Ihr Eure Pflicht ihm gegenüber erfüllt. Begründen müsst ihr das nicht.

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