Erstellt am 21.07.2008 um 17:05 Uhr von Matze24
Vielleicht ein Tipp:
Zum regulären Arbeitsplatz gehen und von da aus zur Betriebsversammlung abmelden. Dies wäre eine Dienstfahrt und als solche Arbeitszeit!
(Oder doch nicht?)
Erstellt am 21.07.2008 um 18:54 Uhr von rainer w
@nero1505
Reist Du extra nur zur BR Sitzung an, außerhalb Deiner Regulären Arbeitszeit, so ist auch die Anreise Als Arbeitszeit zu werten.
Erstellt am 22.07.2008 um 13:05 Uhr von Rapper22
Hallo nero1505,
man muß die Sache unter zwei Aspekten sehen. Wenn Du von deinem Arbeitsplatz zur BR Sitzung fährst, ist die Wegezeit, Arbeitszeit (Dienstgang). Vorrausetzung ist, dass Du dich bei deiner Arbeitsstelle abmeldest (bei uns erfolgt das per Zeiterfassungssystem mit Dienstgang geht) und am Sitzungsort wieder anmeldest.
Wenn Du hingeggen in deiner freien Zeit zur Sitzung fährst, kannst Du nur die Fahrkosten(Fahrscheien etc.) bei deinem AG abrechnen. Die Zeit des Weges zur Sitzung gilt dann nicht als Arbeitszeit. Die Sitzungszeit hingegen zählt dann wieder als Arbeitszeit.
Die Fahrt von deiner Wohnung zur Sitzung wird so gewertet, als wenn Du regulär zur Arbeit fahren würdest. Dies ist ebenfalls keine Arbeitszeit und wird als solche auch nicht angerechnet. Fährst Du mit dem Auto, kannst Du die Kilometer bei deinem AG geltend machen und abrechnen (Reisekostenabrechnung). Bei uns gibt es pro Km 30 Cent.
Ich hoffe, meine Ausführungen haben geholfen.
Gruß
Rapper22