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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbot Internetnutzung - Zwang zum Verhandeln?

D
deadline
Nov 2016 bearbeitet

Unser AG hat ein Schrieb veröffentlicht, in dem er private Internetnutzung und private Emails verbietet. Leider hat er vorher nicht den BR informiert. Soweit ich im Internet mitbekommen habe, haben wir ja Mtbestimmungsrecht, was die Ausgestaltung anbelangt (insbesondere Kontrollen durch AG). Da ich wirklich brandneu im BR-Job und auch noch BRV geworden bin und noch! keine Schulung habe, meine Fragen:

  • Gibt es Fristen zu beachten?
  • Wir möchten, dass der AG diesen Schrieb zurücknimmt und sich an den Verhandlungstisch mit uns setzt, mit dem Ziel einer differenzierten, zeitgemäßen Betriebsvereinbarung.
  • Was ist eigentlich aus dem Vorstoß der Regierung geworden, ein AN-Schutzgesetz zu diesem Thema zu machen. Meine letzten Infos aus dem Internet: auf Eis gelegt? Hat jemand Detailinfos, wan es beraten/verabschiedet werden soll? Ob überhaupt? Eure Erfahrungen zu diesem Thema?

(Mein Gott bin ich froh, wenn endlich Literatur im Hause ist und ich auf den ersten Schulungen war. Diese Herumgestochere im Nebel ist ätzend!)

Danke Euch! deadline

5.389020

Community-Antworten (20)

O
otto

27.06.2006 um 17:51 Uhr

Hallo deadline, Regelungen (Dienstanweisungen usw.) des Arbeitgebers über die private Nutzung des Internet sind Regeln über das "Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb" und als solche nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Da der BR hier nicht zugestimmt hat, ist die Anweisung nicht ordnungsgemäß zustandegekommen und deswegen für die Arbeitnehmer nicht bindend. Verstöße dagegen bleiben deshalb auch ohne Konsequenzen. Der BR sollte den Arbeitgeber aber möglichst umgehend auf diese Rechtslage hinweisen und den Arbeitgeber auffordern, die Anweisung zurückzuziehen, bis eine einvernehmliche Regelung mit dem BR gefunden ist. Anderenfalls empfiehlt sich eine Information an alle Mitarbeiter über die Unwirksamkeit der Dienstanweisung. Von einem ArbeitnehmerschutzG zu diesem Thema istmir nichts bekannt. Gruß otto

F
Fayence

27.06.2006 um 18:51 Uhr

Otto, da vertrete ich aber eine ganz andere Auffassung.

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und Email über seine Firmenrechner / -leitung verbieten. Ein Mitbestimmungsrecht des BR´s greift m.E. an dieser Stelle nicht.

deadline, allerdings wird dem AG bei Ausspruch eines solchen Verbots daran gelegen sein, dessen Einhaltung kontrollieren zu wollen. Und erst an diesem Punkt ist der BR nach §87 Abs. 1 Satz 6 mit im Boot.

T
tramdriver

27.06.2006 um 20:50 Uhr

@Fayence: Es kommt sicherlich darauf an, wie es vorher gehandhabt wurde. Derzeit bemüht sich unser Arbeitgeber vehement, das private Telefonieren größtenteils zu untersagen. Problem für ihn: Es ist schon so lange erlaubt, wie es die Firma überhaupt gibt, ein astreiner Fall von betrieblicher Übung - wir sind am verhandeln. Die Internetnutzung ist ähnlich zu werten wie die Telefonnutzung. Ich würde also hier otto zustimmen wollen.

@deadline: Wie genau war denn die vorherige Regelung? Davon hängt sehr viel ab.

F
Fayence

27.06.2006 um 21:00 Uhr

@ tramdriver

Nur begründet die "betriebliche Übung" den individualrechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Leistung, welche dadurch zum Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist.
Auch daran mag ich in diesem Zusammenhang nicht glauben! Da die "betriebliche Übung" m.E. nur Leistungen betreffen kann, welche üblicherweise in einem Arbeitsvertrag geregelt sind.

K
Kölner

27.06.2006 um 21:10 Uhr

Es ist im Prinzip egal, wie die vorherige Regelung war: Ab jetzt will der AG das nicht mehr! Und da er das Verbot überprüfen/überwachen will, muss der BR seine MBR's in dieser Hinsicht (Überwachung des Verbots) wahrnehmen.

@tramdriver Betriebliche Übung würde in diesem Falle bedeuten: Ich habe immer etwas gemacht, was nicht so ganz legal ist (telefonieren auf Kosten des AG und Vergeudung der AZ), und darf das jetzt legalisieren, weil ich das immer so gemacht habe. Dann würde ich auch den letzten Schritt vom AG fordern: Er sollte wenigstens dem FA eine Meldung wegen des geldwerten Vorteils zukommen lassen!

P
packer

27.06.2006 um 22:05 Uhr

nach §87 (1) Abs 1 habt ihr mitbestimmungsrecht und solltet zum schutze der Kollegen und auch in hinsicht auf z.b. sicherheitsrelevante aspekte (Viren) eine regelung in form einer BV treffen. das mit der betrieblichen übung ist natürlich käse wie fay und kölner (hi ihr beiden) schon richtig bemerkten. otto hat das richtig gelöst. wenn jezze wieder mal jemand meint, daß dazu keine BV nötig sei, dem kann ich nur sagen: wir haben seit den bv´s über urlaub, stellenausschreibung, radiohören, personenkontrolle etc. erheblich weniger probleme weil jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat... wir sind hier ja schließlich in deutschland ;)

greetz vom packer

K
Kölner

27.06.2006 um 22:16 Uhr

Hi packer Ich bin mir nicht so sicher, dass unser aller otto das richtig gelöst hat! Aber darüber wurde ja bereits auch schon synthetisiert!

F
Fayence

27.06.2006 um 23:18 Uhr

Hallo packer, Du lebst ja noch; gesundheitlich hoffentlich besser bis gut! :-)

Noch ein Versuch:

Der AG kann frei bestimmen, ob und in welchem Umfang er die private Nutzung der betrieblichen Internet / Email -Systeme zulässt.

Durch die "betriebliche Übung" ist ein AN aus meiner Sicht lediglich vor arbeitsrechtlichen Sanktionen (Abmahnung / Kündigung) geschützt, wenn er in bescheidenem Umfang von der privaten Email-/Internetnutzung im Betrieb Gebrauch macht.

Das MBR nach §87 Abs.1 Nr. 1 kann sich nach meinem Kenntnisstand nur auf die Verhaltensweise der AN bei erlaubter privater Nutzung des betrieblichen Email /Internet-Systems beziehen.

Ich sehe für den AG noch immer die Möglichkeit, eine bislang geduldete Nutzung auch ohne MBR des BR und trotz "betrieblicher Übung" untersagen zu können!

Oder stehe ich hier auf der Leitung?

D
deadline

27.06.2006 um 23:40 Uhr

Danke für die Diskussion!

Also, ich halte mal fest, so wie ich es jetzt (miß)verstanden :-) habe:

  • AG bestimmt, ob er private Nutzung erlaubt oder nicht; hier kann der BR nichts dagegen unternehmen
  • auch wenn AG früher eine private Nutzung geduldet hat, ist seine jetzige Weisung (s.O.; erste Aufzählung) generell wirksam
  • Einschränkung: der Bereich "Kontrollen" (also Aufspüren von Verstößen) muss!!! mit dem BR im Rahmen einer BRV geregelt werden
  • meine Idee: Da AG Privatnutzung während der Arbeitszeit verboten hat - also m.E. nach weder in der Mittagspause, noch wenn Mitarbeiter ausgestempelt vor dem Kasten hocken - dann könnte man versuchen, auch noch eine etwas "weichere" Regelung für die Arbeitszeit herauszuhandeln (z.B.: Mitarbeiter checkt Bahnverbindungen, schaut ob Kohle am Giro eingegangen ist, checkt, ob Reisetickets im privaten! Email-Acount eingetroffen sind; es dürfen keine rassistischen, sexistischen Seiten angewählt werden ...) Merkt der direkte Vorgesetzt, dass die Nutzung Auswirkung auf die Arbeitsqualität/geschwindigkeit hat, dann Untersagung, und nur wieder Surfen außerhalb der Arbeitszeit)
  • hört sich das realistisch an, im Großen und Ganzen?

Danke im Voraus für Feedbacks! Der Neue deadline

K
Kölner

27.06.2006 um 23:45 Uhr

Auch das muss der AG nicht dulden! Hast Du denn mal einige BV's als Muster/Ideengeber gelesen?

F
Fayence

28.06.2006 um 00:01 Uhr

deadline,

habe in meinen Unterlagen folgende Seite wiedergefunden. Beantwortet Dir alle im Zusammenhang stehenden Fragen, mit aktualisierter Rechtsprechung, inkl. einer Muster-BV.

http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_Leitfaden_Email_u._Internet_im_Unternehmen_Version_1_3.pdf

Und wenn Du Dir diese Seiten einmal durchgelesen hast, melde Dich noch einmal und gebe Bescheid, ob Ihr die private Nutzung dann noch immer per BV zulassen wollt. Meine persönliche Meinung, vor allem im AN-Interesse, dazu ist, die private Nutzung von Firmensystemen generell zu untersagen! Ist eine klare Ansage, nachvollziehbar, umsetzbar und bereitet im arbeitsrechtlichen Bereich entsprechend die wenigsten Probleme!

W
w-j-l

28.06.2006 um 01:40 Uhr

"Meine persönliche Meinung, vor allem im AN-Interesse, dazu ist, die private Nutzung von Firmensystemen generell zu untersagen! Ist eine klare Ansage, nachvollziehbar, umsetzbar und bereitet im arbeitsrechtlichen Bereich entsprechend die wenigsten Probleme!"

Jaja, Fayence, so unterschiedlich kann die persönliche Meinung sein. Meine heißt: eine klare Vereinbarung mit guten Missbrauchsregelungen erlaubt auch die persönliche Nutzung. Unser AG verlangt sehr viel Eigenständigkeit, Engagement und Identifikation. Daher wollen wir auch regelmäßig korrespondierende Freiheiten regeln.

T
tramdriver

28.06.2006 um 10:33 Uhr

@Fayence: Es kann recht böse Folgen haben, die private Nutzung von Firmensystemen generell zu verbieten. Wer kann denn verhindern, dass ihm ein Bekannter eine private Mail in die Firma schickt? Schon wäre da ein Verstoss mit möglicherweise arbeitsrechtlichen Folgen.

Dass die betriebliche Übung ein individualrechlicher Anspruch ist, war mir bis heute früh nicht klar. Schon wieder was dazugelernt ;-) Es ist aber für den Arbeitnehmer kaum von Belang, ob er aus individual- oder kollektivrechtlichem Anspruch heraus im Internet surfen darf - Hauptsache er darf.

Da das Internet inzwischen kein Kostenfaktor im Unternehmen mehr ist (Internet ist ja sooooo billig und sowieso vorhanden), würde ich grundsätzlich in die Richtung verhandeln, die private Nutzung in angemessenem Umfang zuzulassen.

RI
Ramses II

28.06.2006 um 11:03 Uhr

"Es kann recht böse Folgen haben, die private Nutzung von Firmensystemen generell zu verbieten. Wer kann denn verhindern, dass ihm ein Bekannter eine private Mail in die Firma schickt? Schon wäre da ein Verstoss mit möglicherweise arbeitsrechtlichen Folgen."

Nein! So geht das natürlich nicht!

Der AG kann hier natürlich nur aktive Handlungen des AN abmahnen und ahnden. Er kann z.B. verbieten Firmenadressen weiterzugeben (wobei der Nachweis dann im Allgemeinen schwierig zu führen sein dürfte) oder das schreiben (bzw. auch eingeschränkt das lesen) von E-Mails untersagen. Das reine Empfangen von E-Mails kann er nicht ahnden. Das ist mit einem generellen Verbot sicherlich auch nicht gemeint.

T
tramdriver

28.06.2006 um 11:14 Uhr

Wie nun? Ist es also doch erlaubt, bei einem Verbot privater Nutzung private Mails zu empfangen? Womöglich solche mit lustigen Bildchen oder Videos? Und der Arbeitnehmer kann sich immer damit rausreden, dass er die Mails schliesslich ohne sein Zutun empfangen hat?

RI
Ramses II

28.06.2006 um 11:39 Uhr

tramdriver,

"empfangen" ist nichts anderes als dass die Mail in Deiner Mailbox ankommt. Dies kannst Du genau so wenig verhindern, wie dass Du verhindern kannst dass die Süddeutsche Klassenlotterie Dir Gewinnbenachrichtigungen in Deinen Briefkasten wirft.

Und wenn Du dann siehst, dass die E-Mail von Tante Edda ist und das Subject lautet "Bilder von Omas Geburtstag", dann hast Du sie zu löschen, egal ob da bunte Bildchen drin sind oder nicht.

Ob Du die Mail geöffnet hast lässt sich ja sehr leicht überprüfen.

Und wenn die Mail von "A. Müller" ist, mit dem Subject "Angebot", dann musst Du sie selbstverständlich öffnen und, sobald Du erkennst dass der Inhalt privat ist löschen.

Das dürfte doch nicht so schwer sein.

T
tramdriver

28.06.2006 um 12:12 Uhr

Ramses II,

wenn der Arbeitgeber böse ist, wird er ggf. versuchen, aus diesen Mail einen Kündigungsgrund zu konstruieren. Die elektronischen "Beweise" für das Öffnen einer Mail sind leicht manipulierbar.

Besser ist, wenn der Arbeitgeber nicht böse ist und seinen Arbeitnehmern die Unternehmensflatrate als "Incentive" zukommen lässt. Die Ausgestaltung überlässt er vertrauensvoll seinem BR gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten :-)

F
Fayence

28.06.2006 um 12:23 Uhr

@ tramdriver

" Wer kann denn verhindern, dass ihm ein Bekannter eine private Mail in die Firma schickt? "

Der Bekannte wird die Email Adresse nicht auf dem Schwarzmarkt gekauft haben!

"Da das Internet inzwischen kein Kostenfaktor im Unternehmen mehr ist..."

Duwirst mir beipflichten können, dass diese Pauschalaussage so nicht haltbar ist... betriebswirtschaftliche Schäden durch Hackerangriffe, durch das Öffnen virenverseuchter Anhänge etc. .

@ w-j-l "korrespondierende Freiheiten" , im wahrsten Sinne des Wortes? "gute Missbrauchsregelungen" ??? Ich würde auch keine schlechten verabschieden wollen!

@ Alle

In einem Punkt muss ich meine Aussage revidieren. Sollte eine betriebliche Übung hinsichtlich der Internet/Email-Nutzung entstanden sein, kann wohl nur durch per BV eine abweichende Regelung getroffen werden.

Habe eine ganz gute Stellungnahme zu diesem Thema gefunden:

http://www.agpkanzlei.de/Ausgewaehlte_Arbeits-_und_betriebsverfassungsrechtliche_Fragen_bei_der_privaten_Internetnutzung_von_Arbeitnehmern_c4_a42_.html

T
tramdriver

28.06.2006 um 15:17 Uhr

Ist ein guter Link, den du da gefunden hast.

Natürlich ist meine Konstruktion mit dem Empfang der privaten Mail etwas an den Haaren herbeigezogen. Und mit dem "Kostenfaktor" hätte ich wohl besser formuliert, dass dem Unternehmen durch die private Nutzung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gegen Hackerangriffe und virenverseuchte Anhänge muss die Firma auch dann Vorkehrungen treffen, wenn die private Nutzung untersagt ist.

D
deadline

28.06.2006 um 23:12 Uhr

Ich sauge alles auf wie "SpongeBob". Danke für die diversen Links und Lit.-Hinweise. Habe auch noch zusätzliche - außer Euren Tipps - aus dem Internet gezogen. Morgen haben wir die erste BR-Sitzung; bis dahin muss ich Alles gesichtet und strukturiert haben, damit ich meinen BR-Kollegen inhaltlich was zur Diskussion vorzusetzen habe. Super Forum! deadline

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