Wir brauchen Unterstützung! GF hat den BR über eine anstehende Überwachung der Internetnutzung eines Mitarbeiters informiert. Der GF liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der MA das Internet über das übliche Maß hinaus privat nutzt (Nebenjob/nicht angemeldet!). Gem. § 87 I Nr. 6 BetrVG hat der BR mitzubestimmen, aber in welchem Umfang darf die Überwachung erfolgen? Jetzt schon Danke für eure Unterstützung.