Überwachung der Internetnutzung durch Arbeitgeber!
Wir brauchen Unterstützung! GF hat den BR über eine anstehende Überwachung der Internetnutzung eines Mitarbeiters informiert. Der GF liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der MA das Internet über das übliche Maß hinaus privat nutzt (Nebenjob/nicht angemeldet!). Gem. § 87 I Nr. 6 BetrVG hat der BR mitzubestimmen, aber in welchem Umfang darf die Überwachung erfolgen? Jetzt schon Danke für eure Unterstützung.
Community-Antworten (4)
07.05.2013 um 16:35 Uhr
Hallo Silke, habt Ihr eine BV zur Interntnutzung und Auswertung von Daten? Ist die privatd Nutzung erlaubt? Gab es schon mal ein GesprAäch mit dem Kollegen? LG Lotte
07.05.2013 um 17:23 Uhr
Ich denke nicht, dass der AG (ähnlich wie im Verdachtsfall bei Diebstahl) hier ohne zuvorige Zustimmung des BR einseitig eine Überwachung durchführen kann.
Ich würde den AG auffordern zuvor mit dem BR die geplante Maßnahme abzustimmen. Wie weit und was dann letztendlich überwacht wird, gilt es eben zu verhandeln.
Allerdings würde ich auch erst einmal anraten, die betroffene Kollegin einfach zu fragen, ob sie eine Nebentätigkeit ausübt. Das wäre ja grundsätzlich nicht zu verbieten. Es wäre nur die Frage zu klären, ob sie dies unerlaubter Weise auch während der Arbeitszeit mit dem Firmeninternetzugang tut.
07.05.2013 um 19:16 Uhr
aber nicht die Auswirkung des sog. Lippenstifturteils vergessen. Auch rechtswidrige Auswertungen dürfen genutzt werden.... Leider
07.05.2013 um 21:41 Uhr
@Silke
Das Wesenlichste hat Lotte schon genannt Und den 87iger habt ihr ja auch schon.
Die Nummer 6 in § 87 Abs. 1 BetrVG enthält vier sog. “Tatbestandsmerkmale”:
“Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen”
Nämlich:
1.es muss ich um eine technische Einrichtung handeln, 2.es müssen Arbeitnehmer davon betroffen sein, 3.die technische Einrichtung muss das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen und 4.die technische Einrichtung muss dazu bestimmt sein.
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