Darf der Betriebsrat die Internetnutzung eines Mitarbeiters prüfen lassen?
Darf der Betriebsrat die Internetnutzung eines Mitarbeiters prüfen lassen? und darf es dies gegen den Mitarbeiter verwenden??
Community-Antworten (8)
01.02.2011 um 19:38 Uhr
Wieso wollt Ihr das tun? Wer verlangt das von Euch? Ihr seid nicht die Betriebspolizei.
MfG DrHouse
01.02.2011 um 20:07 Uhr
@maiglueck, ihr missbraucht eure Position als Betriebsratsgremium, auch wenn bereits mit der Fragestellung hier klar ist, dass ihr da keine Chance habt! Ihr seid nicht weisungbefugt. Nicht nur dass ihr prüfen lassen wollt, ne - auch noch gegen ihn verwenden.......
01.02.2011 um 20:48 Uhr
maiglück, macht weiter so, dann kann man euch irgendwann bei "Meldungen zum Kopfschütteln aus aller Welt" bestaunen.
02.02.2011 um 07:41 Uhr
Hallo mainglueck,
ich versuche die Wogen der Kollegen die bereits schon geantwortet haben zu glätten und bitte dich uns detaillierte Infos zu geben , warum du gegen einen Mitarbeiter vorgehen möchtest. Wenn du sagst, der Mitarbeiter ist ein Geschäftsführer oder leitender Angestellter, dann versteht jeder die Frage. Bitte mehr Infos. Ansonsten würde ich vorschlagen, das Vertrauen der Mitarbeiter nicht zu gefährden, soetwas spricht sich schnell rum.
Gruß, da Gustl.
04.02.2011 um 10:50 Uhr
Hallo zusammen, erst einmal Danke für Eure Antworten. Ich bin nicht der Betriebsrat, sondern die Mitarbeiterin. Ich weiß, dass unsere Betriebsratsvorsitzende meine unbefristete Übernahme verhindern will. Sie war vorher meine Kollegin und hat mich jahrelang gemobbt. Jetzt ist die groteske Situation entstanden, dass sie von Null auf 100 Betriebsratsvorsitzende geworden ist. Der aktuelle Betriebsrat wurde abgesägt und jetzt versucht sie ihr Werk zu vollenden und versucht meine Einstellung zu bloggen. Sie hat als meine Kollegin schon gestreut, ich würde fehlerhaft arbeiten und hat mit dieser Diskredition meiner Person verhindert, dass ich eine Festanstellung bekommen habe. Sie hatte einen guten Draht zur Sekretärin unseres Bereichsleiters und er hat sich dann geweigert, meinen unbefristeten Vertrag erneut zu unterschreiben. Ich solle mich erst noch einmal zwei Jahre beweisen. Ich wurde projektbezogen weitere 2 Jahre weiterbeschäftigt. Natürlich mache ich Fehler, sicher nicht mehr als andere. Aber die Dame war immer eifersüchtig auf mich. Es ist also eine persönliche Sache. Ich nutze das Internet auch privat, wie die meisten bei uns. Kann und darf sie das gegen mich verwenden? Kann Sie fehlerhaftes Arbeiten gegen mich verwenden? Ich weiß, dass sie sich gut vorbereiten wird. Sie ist in ihrer Schlechtigkeit gut organisiert und sehr akribisch. Es war vor zwei Jahren so, dass ihr als meine Kollegin angedroht wurde, wenn sie nicht damit aufhört, entlassen wird. Darauf hat sie sich im Betriebsrat engagiert und plötzlich war sie Betriebsratsvorsitzende. Die Frau ist größenwahnsinnig. Was sie kann ist netzwerken und sie ist sehr manipulativ. Zudem wird sie sich darauf stützen wollen, dass ich mit meinem Chef zusammen bin, der ja auch mal ihrer war. Das ist im Unternehmen nicht offiziell bekannt, meine Kolliginnen der Abteilung wissen aber bescheid. Das ist zwar kein Verbot mit der Beziehung, wir sind aber ein konservatives Unternehmen. Es wird also nicht gerne gesehen. Sie wird wohl auch argumentieren wollen, dass mein Chef mich nur übernommen hat, weil er „Schwanzgesteuert“ ist und nicht auf Grund meiner Leistung. Da sie die Betriebsräte in der Hand hat, gehe ich davon aus, dass wir vor Gericht landen werden.
04.02.2011 um 11:59 Uhr
Hallo maiglück,
zunächst mal ist es so, daß der Betriebsrat natürlich anzuhören ist, wenn es um deine unbefristete Enstellung geht. Allerdings sind die Widerspruchsgründe im § 99 BetrVG abschliessend aufgeführt. Die fachliche Kompetenz zu beurteilen liegt nicht in den Aufgaben des BR. Ein AG könnte, salopp gesagt, die größte Pfeife einstellen, solange er die Rahmenbedingungen (Ausschreibung, etc) beachtet. Da müßte m. E. ein BR schon sehr gut argumentieren, daß durch diese eine Person alle anderen extreme Nachteile erleiden würden. Fehler macht jeder, klar, aber die hat der BR nicht zu beurteilen.
Wenn Du das Internet privat nutzt, bzw. ihr alle, dann gibt es dazu hoffentlich eine Anweisung oder BV. Selbst wenn nicht, dann sind wir hier wieder bei rein arbeitsrechtlichen Verfehlungen, die für den BR IMHO kein Widerspruchsgrund darstellen.
Die Gründe für einen Widerspruch in diesem Fall würden mich mal interessieren.
Evtl. wäre ein Widerspruch möglich, wenn die Stelle nicht gem. § 93 BetrVG ausgeschrieben wurde.
04.02.2011 um 13:56 Uhr
Hallo Ulrik, danke für Deine ausführliche Antwort. Zum Internet kann ich sagen, dass wir unterschrieben haben, es nicht privat zu nutzen. Das kann man allgemein aber abhaken, denn jeder oder fast jeder nutzt es privat. Die BR auch. Ich nutze es aber natürlich auch für recherchen im Sinne unseres Unternehmens. Wenn ich dafür belangt werden könnte, müssten ja die anderen auch belangt werden dürfen. Darf sie meinen Internetaccount und Nutzung überhaupt anfordern??? Unterliegt das nicht dem Datenschutz? Dann müssten wir doch auch von den anderen die Internetnutzung prüfen lassen.
Leider weiß ich ihre Strategie nicht, die sie gegen mich verwenden will. Das kann noch ein paar Wochen dauern. Ich werde mich melden, wenn es soweit ist.
04.02.2011 um 15:14 Uhr
Clever wäre jetzt, den Haken aus der 7er Begrenzung rauszunehmen, das ist nämlich ein sehr komplexes Themengebiet...
-
Wenn der AG die Internetnutzung duldet, dann wird er zum Telekommunikationsanbieter.
-
das hat weit reichende Folgen für ihn und der Belegschaft
-
Weiterhin muß oder sollte mit dem BR immer geklärt sein, was private Nutzung überhaupt ist - die Grenzen sind sehr schwimmend...
Warum das der BR macht - keine Ahnung - eigentlich mag ich an deinem "Vorwurf" nciht glauben wollen - aber ncihts ist unmöglich...
Da du anscheinend Sachgrund befristet bist, werdet ihr sicher nciht vor Gericht landen - du und der AG - im Zweifel fällt der Sachgrund weg (oder habe ich das falsch verstanden?)
Um aber bei deiner Frage zu bleiben - den Datenschutz tangiert das zwar, aber erstens, was sagt der BetrDSB dazu und zwietens, denkst du, dass man das über dieser Schiene wirklich verhindern könnte? Verstöße gegen das BDSG werden leider viel zu selten geahndet - ist leider so...
Verwandte Themen
Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung
ÄlterLAG Rheinland-Pfalz 26.2.2010, 6 Sa 682/09: Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung Auch wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Nutz
Überwachung der Internetnutzung durch Arbeitgeber!
ÄlterWir brauchen Unterstützung! GF hat den BR über eine anstehende Überwachung der Internetnutzung eines Mitarbeiters informiert. Der GF liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der MA das Internet über d
Vorrecht auf Stelle von Krankheitsvertretungen?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, ein Mitarbeiter, der schon sehr lange erkrankt ist, scheidet am 30.11.2007 aus unserem Betrieb aus. Die Stelle des erkrankten Mitarbeiters wird seit langem von eine
Internetanarchie für einen Monat - reicht Hinweis des BR an die GL, dass für diese Zeit etwaige personelle Konsequenzen bezüglich Internetnutzung ausgeschlossen sind?
ÄlterHallo, habe eine Frage zur Internet Nutzung. Bisher hatten lediglich einige Kollegen einen Internetzugang über das Firmennetzwerk. Aufgrund von Umstrukturierungen in der Serverlandschaft wird dies
Private Internetnutzung - Betriebsvereinbarung
ÄlterHallo liebe Betriebsratsspezialisten, bei uns wurde einem Betriebsratsmitglied vom AG die private Nutzung des Firmeninternets untersagt, ebenso die Nutzung privater Geräte (also z.B. Smartphone, Netbo