Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung
LAG Rheinland-Pfalz 26.2.2010, 6 Sa 682/09: Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung Auch wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses zu privaten Zwecken ausdrücklich untersagt hat, rechtfertigt ein Verstoß hiergegen nicht automatisch eine ordentliche Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitgeber regelmäßig zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er verhaltensbedingt kündigen kann. Es muss überdies beim Arbeitnehmer zu einer erheblichen Leistungsbeeinträchtigung gekommen sein. Insoweit muss der Arbeitgeber die jeweilige Dauer der Internetnutzung darlegen.
Community-Antworten (2)
08.05.2010 um 00:25 Uhr
genau das Urteil hatte ich bei dem entsprechenden Thread gesucht.
08.05.2010 um 00:27 Uhr
rainerw, aus dem Grund hab ich`s eingestellt. :-))
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