Hallo liebe Betriebsratsspezialisten, bei uns wurde einem Betriebsratsmitglied vom AG die private Nutzung des Firmeninternets untersagt, ebenso die Nutzung privater Geräte (also z.B. Smartphone, Netbook). Eine Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung besteht nicht.

Soweit wäre das kein Problem, wenn nicht im Betrieb die Zugangsdaten zum firmeneigenen WLAN-Netz für alle einsehbar an der Wand hängen würden. Auch nutzen die Mitarbeiter das weidlich aus und buchen sich mit ihren privaten Geräten ein. Und nutzen das ausschließlich privat, immerhin gibt es auch keinerlei ausgehängte Information des AG zu einer Nutzungseinschränkung. Nur von o.e. BRM ist die Einschränkung bekannt, die in einer Ermahnung ausgesprochen wurde.

Eine offensichtliche Provokation, immerhin gab es keinen Vorfall, der ein solches Verhalten des AG rechtfertigen könnte. Unsere Frage ist: Wenn wir jetzt eine Betriebsvereinbarung aushandeln, könnte es sein, dass der AG die private Nutzung dann für alle einschränkt oder gar unterbindet?